Die Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden mit beachtlichen Zuwachsraten kontinuierlich durch Neubau und Zukauf erweitert. Wurden bis 2016 von den städtischen Gesellschaften weniger als 1.000 Wohnungen neu gebaut, belegen die Baubeginne seit 2016 bis heute starke Zuwachsraten. Demnach befinden sich derzeit über 12.000 Wohnungen im Bau und werden kurzfristig zu einem deutlichen Bestandszuwachs bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften beitragen.
Der Berliner Senat hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, die sowohl mieten- und wohnungspolitische Instrumente zur Sicherung preiswerten Wohnens als auch Anreize für mehr und schnelleren Wohnungsneubau umfassen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die im April 2017 abgeschlossen wurde, ist eine Ergänzung der vorhandenen mieten- und wohnungspolitischen Maßgaben Berlins und reagiert auf die Herausforderungen am Berliner Mietenmarkt. Das im Februar 2018 abgeschlossene Bündnis mit den zwölf Bezirken unterstützt ebenfalls den Wohnungsneubau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Mitte Februar 2018 wurde zudem bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Wohnungsbaukoordination eingerichtet. Der seit Anfang April 2018 neu etablierte Steuerungsausschuss Wohnungsbau und die Clearingstelle konnten bereits in mehreren Konflikten vermitteln und Wohnungsbauprojekte deutlich beschleunigen.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im Dezember 2016 aufgefordert, jährlich über die Schaffung von Wohnraum inklusive des Planungsstands im Rahmen der Sachwerteinlagen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu berichten. Der vorliegende dritte Bericht stellt im Detail die Aktivitäten der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 2017 zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt dar.
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