Berlin: Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 1. April 2017 ausgesetzt

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Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2017 noch rund 106.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln. Um die Bezahlbarkeit des Sozialen Wohnungsbaus weiter zu verbessern, setzt der Senat die planmäßigen Mieterhöhungen bei rund 50.000 Sozialmietwohnungen mit laufenden Förderverhältnissen aus.

Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: „Ich habe die Investitionsbank Berlin als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 1. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche/monatlich 2017 für ein Jahr auszusetzen. Durch diese Maßnahme kann bei rund 50.000 Haushalten die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau durchbrochen werden.“

Den Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen angeboten.

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
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