Das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) wird im Jahr 2017 jeweils mit 5,1 Prozent verzinst. Die Verzinsung ist Bestandteil der Kalkulation der Kundentarife. Die Zinssätze 2017 für die BSR und die BWB sind durch die Pressemitteilung vom 14. März 2017 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verkündet worden und werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.
Nachdem der Senat noch im Jahr 2012 wieder unterschiedliche Zinssätze für BSR und BWB für die Jahre 2012 und 2013 festgelegt hatte, ist der angeglichene Zinssatz ab dem Jahr 2014 in Höhe von 6,1 Prozent für das Jahr 2017 um einen Prozentpunkt gesenkt worden. Der aktuelle Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt seit dem 16. März 2016 bei 0,00 Prozent. Somit erhält das Land Berlin von BWB und BSR eine großzügige Verzinsung.
Eine Gegenüberstellung der Zinssätze seit 2004 zeigt die folgende Tabelle:
BSR-Zinssatz
2004 8,00 %
2005 8,00 %
2006 8,00 %
2007 7,80 %
2008 7,77 %
2009 7,69 %
2010 7,58 %
2011 7,10 %
2012 4,90 %
2013 4,50 %
2014 6,10 %
2015 6,10 %
2016 6,10 %
2017 5,10 %
BWB-Zinssatz
2004 6,00 %
2005 6,50 %
2006 6,90 %
2007 7,30 %
2008 7,77 %
2009 7,69 %
2010 7,58 %
2011 7,10 %
2012 6,90 %
2013 6,50 %
2014 6,10 %
2015 6,10 %
2016 6,10 %
2017 5,10 %
Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital. Da es den Unternehmen nicht möglich ist, das für diese Vermögenswerte erforderliche Kapital anderweitig anzulegen, ist eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals als Ausgleich für die Unternehmen betriebswirtschaftlich erforderlich. Der Zinssatz wird jährlich durch eine Rechtsverordnung des Senats gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) festgelegt.
Die Grafik zur Verzinsungsentwicklung steht unten im Downloadbereich bereit.
Für Fragen steht Ihnen der BBU, Bereich Technik, Tel. (030) 897 81-150 zur Verfügung.