Berlin: Kapitalverzinsung 2016 für BSR und BWB

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Der Berliner Senat hat am 22. Dezember 2015 die Zinssätze für das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) für das Jahr 2016 auf 6,1 Prozent festgelegt.

Das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) wird im Jahr 2016, wie auch im Vorjahr, jeweils mit 6,1 Prozent verzinst. Die Verzinsung ist Bestandteil der Kalkulation der Kundentarife. Die Zinssätze 2016 für die BSR und die BWB sind durch die Pressemitteilung vom 22. Dezember 2015 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung verkündet worden und werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

Nachdem der Senat noch im Jahr 2012 wieder unterschiedliche Zinssätze für BSR und BWB für die Jahre 2012 und 2013 festgelegt hatte, ist der angeglichene Zinssatz ab dem Jahr 2014 in Höhe von 6,1 Prozent auch für das Jahr 2016 bestätigt worden.
In Anbetracht des aktuell sehr niedrigen Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank (0,05 %) gewährt das Land Berlin BWB und BSR eine großzügige Verzinsung.

Eine Gegenüberstellung der Zinssätze seit 2004 zeigt die folgende Tabelle:

BSRBWB
ZinssatzZinssatz
• 2004   8,0 %• 2004   6,0 %
• 2005   8,0 %• 2005   6,5 %
• 2006   8,0 %• 2006   6,9 %
• 2007  7,8 %• 2007   7,3 %
• 2008  7,77 %• 2008  7,77 %
• 2009  7,69 %• 2009  7,69 %
• 2010  7,58 %• 2010  7,58 %
• 2011  7,1 %• 2011  7,1 %
• 2012  4,9 %• 2012  6,9 %
• 2013  4,5 %• 2013  6,5 %
• 2014  6,1 %• 2014  6,1 %
• 2015  6,1 %• 2015  6,1 %
• 2016  6,1 %• 2016  6,1 %

Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital. Da es den Unternehmen nicht möglich ist, das für diese Vermögenswerte erforderliche Kapital anderweitig anzulegen, ist eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals als Ausgleich für die Unternehmen betriebswirtschaftlich erforderlich. Der Zinssatz wird jährlich durch eine Rechtsverordnung des Senats gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) festgelegt.

Eine Grafik steht zum Download bereit. Für Fragen steht Ihnen der BBU, Bereich Technik, Tel. (030) 897 81-150 zur Verfügung.

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