Berlin: Jahresbericht 2021 zu Umwandlungsverordnungen jetzt online verfügbar

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Die Antragszahlen für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich im Laufe des Jahres 2022 erheblich reduziert. Das geht aus dem neuesten Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hervor. So reduzierte sich die Zahl von 9.704 Wohnungen im 1. Halbjahr 2021 auf 624 Wohnungen im ersten Halbjahr 2022. Die Antragszahlen für die Umwandlungen nach § 250 BauGB waren vergleichsweise gering. So wurden im 2. Halbjahr 2021 stadtweit Anträge für 309 Wohnungen und im 1. Halbjahr 2022 Anträge für 237 Wohnungen gestellt.

Seit dem Jahr 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig. Im Jahr 2021 ist zudem die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Kraft getreten. Sie ist für Umwandlungen von Wohngebäuden mit sechs und mehr Wohnungen in der gesamten Stadt anzuwenden. Die Umsetzung beider Umwandlungsverordnungen durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2021 liegt nun vor.

Jahresbericht 2021 als Download:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/umwandlungsverordnung.shtml 

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130