Der Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes für einkommensschwache Haushalte. Er ergänzt Sozialleistungen, wo diese nicht greifen oder zur Verschuldung führen würden. Er wird einmalig ausgezahlt und setzt darauf, dass betroffene Menschen sich an die Energieschuldenberatung oder Energiebudgetberatung wenden, um zukünftige Härten zu verhindern.
Ab dem 9. Januar 2023 können Anträge über die Online-Antragsstrecke des Landes gestellt werden, diese werden dann vom Landesamt für Gesundheit und Soziales in einer eigens eingerichteten Bewilligungsstelle bearbeitet. Die Antragsstellenden werden über das Ergebnis der Antragsprüfung und bei Nachfragen direkt informiert. Die Auszahlung der Leistung erfolgt an die Energieversorgungsunternehmen in der Höhe, die notwendig ist, um eine Sperre zu verhindern oder zu beenden. Pro Haushalt bzw. Zählernummer kann einmal eine Nothilfe gewährt werden.
Ein breites Netzwerk aus Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, den öffentlichen Bibliotheken, der Verbraucherzentrale Berlin, sozialen Einrichtungen und auch Energieversorgungsunternehmen ist bereits über den Härtefallfonds und das Verfahren informiert und wird Menschen bei der Antragsstellung beraten, informieren oder ganz konkret Hilfe beim Ausfüllen der Anträge leisten.
- Antrag ab 9. Januar 2023: https://service.berlin.de/dienstleistung/331644
- Informationen zum Fonds: https://berlin.de/energie/hilfen/
- Richtlinie zum Härtefallfonds https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/haertefallfonds-energieschulden/richtlinie_hf_energieschulden.pdf
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