BERLIN: "GESCHÜTZTES MARKTSEGMENT" HAT SICH BEWÄHRT UND WIRD FORTGESETZT

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Das seit 1993 existierende "Geschützte Marktsegment" hilft Berlinern, die z.B. aufgrund von Mietschulden kurz vor der Räumung ihrer Wohnung stehen oder aber bereits wohnungslos sind und sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht selbst mit Wohnraum versorgen können. Seither hat es sich nach Einschätzung der Senatsverwaltung Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz als Instrument zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bewährt. Der zuletzt am 1.11.2003 modifizierte Kooperationsvertrag "Geschütztes Marktsegment" wurde zwischen städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Bezirksämtern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin geschlossen. Der Vertrag wurde jetzt für zwei weitere Jahre verlängert, da alle Vertragspartner darin übereinstimmen, dass dieses Instrument zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Berlin beigetragen hat und auch für die Zukunft genutzt werden muss.Der Kooperationsvertrag verpflichtet die städtischen Wohnungsunternehmen, jährlich 1.350 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. In den Bezirksämtern von Berlin sind Fachstellen zum "Geschützen Marktsegment" in der Abteilung Sozialwesen angesiedelt, die betroffene Menschen beraten und gegebenenfalls eine Wohnung vermitteln. Dies setzt eine "sozialpädagogische Prognose" voraus, dass die Bewerber trotz der Notlage zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung in einem Wohnhaus fähig sind.Die Zentrale Koordinierungsstelle des "Geschützten Marktsegments" beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin koordiniert die Wohnungsvermittlung zwischen den Bezirksämtern und Wohnungsunternehmen und pflegt den ständigen Kontakt zu den Wohnungsunternehmen.Der aktuelle Kooperationsvertrag sieht auch die Möglichkeit des Beitritts weiterer interessierter Wohnungsunternehmen bzw. privater Wohnungsanbieter vor. Bei Interesse sollte eine direkte Kontaktaufnahme mit der Zentralen Koordinierungsstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erfolgen.