Am 1. September 2020 hat der Berliner seit die "Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung" erlassen. Diese regelt vor allem die aktuelle Maximal-Anzahl von Personen bei Zusammenkünften und die Gäste-Dokumentationspflicht in Gaststätten-Betrieben.
Den Volltext finden Sie im Download-Bereich (unten)
Downloads
sars-cov-2_fuenfte_verordnung_berlin_010920
PDF
118.23 KB
Ansprechpersonen