Die Leitlinien wurden auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, im Rahmen eines partizipativen Prozesses erarbeitet. Entstanden sind neun Grundsätze, die mit Hilfe von handhabbaren Instrumenten Anwendung finden sollen. Nach Beschluss der Leitlinien hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen verwaltungsinternen Arbeitsprozess zur Umsetzung der Leitlinien angestoßen.
Im Ergebnis ist ein praxisorientiertes Kompendium entstanden. Darin wird festgelegt, wie die Instrumente der Leitlinien angewendet werden können: Welche Informationen soll eine zu erarbeitende berlinweite Vorhabenliste enthalten? Wie schnell und durch wen ist eine von Bürgerinnen und Bürgern initiierte Anregung auf Beteiligung zu bearbeiten? Was muss bei der Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes berücksichtigt werden? Welche Aufgaben übernimmt eine neue zentrale Anlaufstelle für Beteiligung an der Stadtentwicklung und wie arbeitet diese mit bezirklichen Anlaufstellen zusammen? Neben diesen und vielen weiteren Fragen wird auch auf die Finanzierung von Beteiligung eingegangen und der Bezug zu Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften hergestellt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Fachämtern soll mit dem Umsetzungskonzept die Handhabung der Leitlinien und ihrer Beteiligungsinstrumente erleichtert und eine abgestimmte Zusammenarbeit gewährleistet werden.
An der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes haben ca. 75 Vertreterinnen und Vertreter Berliner Senatsverwaltungen und planender und bauender Ämtern der Bezirke mitgewirkt. Begleitet wurden sie von Aktivistinnen und Aktivisten des früheren Gremiums zur Erarbeitung der Leitlinien.
Ansprechpersonen