Bericht zur Umwandlungsverordnung erschienen

PDF
Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebieten) genehmigungspflichtig. Die Umsetzung der Umwandlungsverordnung durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2016 liegt nun vor. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 9. Januar 2018 mit. 

Die Genehmigungspflicht zeigt nachhaltig dämpfende Wirkung auf das Umwandlungsgeschehen. So hat sich der Rückgang von Umwandlungen in den 22 sozialen Erhaltungsgebieten des Jahres 2015 auch im Jahr 2016 fortgesetzt und im Jahresvergleich sogar mehr als halbiert: von rund 5.000 Wohnungen im Jahr 2015 auf rund 2.400 Wohnungen im Jahr 2016. Im Jahr 2016 wurden zwölf neue soziale Erhaltungsgebiete festgelegt, im Jahr 2017 erhöhte sich die Zahl auf insgesamt 42. Die Auswertungen für das Jahr 2016 und das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass sich der Umwandlungsprozess in den neuen Gebieten ebenfalls verlangsamt hat.

Das gesamte Monitoring 2016 und eine Kurzfassung unter

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/soziale_erhaltungsgebiete/ 

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130