BERICHT ZUR UMSETZUNG DER "AV WOHNEN": 2.700 AUFFORDERUNGEN ZUR WOHNKOSTEN-SENKUNG AUSGESPROCHEN

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Nach einem Bericht der Senatssozialverwaltung zur Umsetzung der AV Wohnen durch die Berliner JobCenter überschritten in den ersten vier Monaten dieses Jahres 5.404 Berliner ALG II-Empfänger die in den Ausführungsvorschriften vorgesehenen Richtwerte. In 2.654 dieser Fälle haben die Jobcenter zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. Der Berliner Senat hat am 23. Mai einen von der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, vorgelegten Bericht zur Umsetzung der "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung" (AV Wohnen) durch die Berliner Jobcenter beschlossen. Mit der AV Wohnen hatte der Senat Richtwerte für angemessene Mieten nach dem SGB II ("Hartz IV") beschlossen. Seit Beginn dieses Jahres überprüfen die Jobcenter die Mieten der Leistungsempfänger, ob sie diesen Richtwerten entsprechen. Zur rechtskonformen Umsetzung der AV Wohnen hat die Senatssozialverwaltung den Jobcentern ein Informationsblatt als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Mit ihm werden die Betroffenen über das Prüfverfahren bei Mieten, die über den Richtwerten liegen, informiert. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass ein Ausnahme- oder Härtefall vorliegt, bevor Maßnahmen zur Mietsenkung eingeleitet werden. Muss die Miete gesenkt werden, hat der Betroffene verschiedene Möglichkeiten, die von Verhandlungen mit dem Vermieter oder einer Untervermietung bis zur Eigenbeteiligung an der Miete reichen. Genügen diese Möglichkeiten nicht, wird der Betroffene zum Umzug in eine kostengünstigere Wohnung aufgefordert, sofern dadurch tatsächlich Einsparungen erzielt werden. Hierzu wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.Nach dem Bericht haben die Jobcenter den ersten vier Monaten dieses Jahres 5.404 Fällen der Überschreitung der Richtwerte festgestellt, darunter viele Härte- oder Ausnahmefälle. In 2.654 Fällen haben die Jobcenter zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. In 64 Fällen wurde bereits eine Senkung der Mietkosten realisiert, davon in zwölf Fällen durch einen Umzug. In einem Fall musste ein Umzug angeordnet werden. Andere Betroffene sind bereits freiwillig umgezogen. In wie vielen Fällen es diese freiwilligen Umzüge gab, ist allerdings nicht festzustellen. Zum Teil wurden die Umzüge bereits im vergangenen Jahr nach Bekanntgabe der Richtwerte durchgeführt.