BELEGUNGSBINDUNGEN BERLIN – NEUER WBS MIT BESONDEREM WOHNBEDARF

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Der BBU hat am 17. April 2012 im Rahmen seiner Verbandskonferenz zur Vermietung der bislang noch freigestellten belegungsgebundenen Wohnungen in Berlin informiert. Die Auswirkungen auf Wohnungsunternehmen, Mieter und Bezirksämter beim Wiederaufleben der Belegungsbindungen nach dem Belegungsbindungsgesetz und der Besetzungsrechte im sozialen Wohnungsbau ab 1. Mai 2012 wurden dargestellt und diskutiert. Als verantwortlicher Referatsleiter in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat Herr Thomas Brand den aktuellen Sachstand präsentiert und die Rahmenbedingungen für einzelne und umfassendere bezirkliche Freistellungen erläutert.Senat und Wohnungsämter bereiten sich derzeit auf die Umsetzung und Nutzung der Bindungen vor. Der BBU hat hierzu bereits eine Reihe von Vorschlägen vorgestellt, wie die Prozesse verbessert bzw. weiterentwickelt werden können.Aus den Bezirksverwaltungen waren zur Verbandskonferenz gekommen: Herr Bezirksstadtrat Stephan Richter (Marzahn-Hellersdorf), Herr Bezirksstadtrat Dr. Andreas Prüfer (Lichtenberg), Herr Hunger, Leiter des zuständigen Amtes für Bürgerdienste, sowie vom Bezirksamt Treptow-Köpenick, Frau Sabine Bimböse, Leiterin des Amtes für Bürgerdienste und Frau Petra Bell, Leiterin des Wohnungsamtes. Übereinstimmend wurde von den Bezirken bestätigt, dass die personelle Kapazität der Wohnungsämter sehr eng begrenzt ist und man derzeit die Abarbeitung der zu erwartenden zusätzlichen WBS-Anträge vorbereitet. In allen drei vertretenen Bezirken finden bereits Gespräche des Bezirksamtes mit den Wohnungsunternehmen über den zukünftigen Umgang mit den Bindungen statt.Viele Bezirksverwaltungen verhandeln derzeit mit den Wohnungsunternehmen über bilaterale Kooperationsverträge, die u. a. eine flexible Verlagerung von Bindungen auf passende Wohnungen oder unternehmensbezogene Belegungsquoten beinhalten können. Der BBU wird Muster von diesen Kooperationsverträgen sammeln und den Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen.In Marzahn-Hellersdorf werden idR. bis Ende 2012 unternehmensbezogene Freistellungen erteilt und mit den städtischen Wohnungsunternehmen soll ein Bündnis für bezahlbare Mieten auf Senatsebene geschlossen werden.Die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung, die dem Besetzungsrecht unterliegt, wurden kurzfristig angepasst. Bereits ab 15. April 2012 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den bisherigen "Wohnungsberechtigungsschein (WBS) mit Dringlichkeit" zu Gunsten eines neuen "WBS mit besonderem Wohnbedarf" abgelöst Dabei wurden insbesondere eine Reihe neuer Berechtigungsgruppen eingeführt. Für die Belegung von Besetzungsrechtswohnungen gilt zukünftig somit dieser neue WBS mit besonderem Wohnbedarf als Voraussetzung für eine Vermietung. Die entsprechende Übersicht der Berechtigungsgruppen sind der Anlage zu entnehmen. Auch bei den Besetzungsrechtswohnungen bleibt es – wie bisher – bei der Mietersuche und Vermietung durch die Wohnungsunternehmen.Grundsätzlich haben die Teilnehmer auf der Verbandskonferenz darauf hingewiesen, dass auch das Wiederaufleben der bisherigen Bindungen nicht die partiellen Versorgungsengpässe in Berlin lösen kann. Der Berliner Senat ist hier aufgefordert, ein wohnungspolitisches Gesamtkonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Der BBU hatte zum Thema Belegungsbindungen/Belegungspool bzw. zukünftige Versorgung der Mieter mit besonderem Wohnbedarf bereits eine größere Fachtagung unter Einbindung aller Bezirke und betroffenen Akteure angeregt und wird hierzu nochmals auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugehen. Präsentation von Mario Hilgenfeld, BBU Präsentation von Thomas Brand, SenStadtUm SenStadtUm-Information zum WBS mit besonderem Wohnbedarf

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18EFB82_BBU_2012-04-17_VK-Pr%C3%A4sentation
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18EFB86_SenStadt_Brand_2012-04-17_Vortrag%20Belegungsbindung%20Berlin
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18EFB8A_WBS_Hinweise_2012
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