In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der PDS-Fraktion im Brandenburger Landtag teilte die Ministerin der Justiz aktuell mit, dass die so genannte Hartz IV-Reform auch in Brandenburg zu einem deutlichen Anstieg der sozialgerichtlichen Verfahren geführt habe.
Waren im Jahr 2004 an den Sozialgerichten im Land Brandenburg noch 11.252 Klageverfahren eingegangen, so seien es im Jahre 2005 bereits neun Prozent mehr gewesen. Rechne man die Eingänge aus den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 hoch, so sei mit einem Anstieg der Klageverfahren gegenüber dem Jahre 2004 von rund 25 Prozent auszugehen.Noch deutlich höher läge der Anstieg bei den Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz. Gingen im Jahre 2004 noch 363 solche Anträge bei den Sozialgerichten des Landes ein, seien es im Jahre 2005 bereits 1.077 Verfahren gewesen, für das Jahr 2006 werde die abschließende Zahl voraussichtlich bei rund 900 Verfahren liegen, also rund 150 Prozent mehr als im Jahre 2004. Dieser Anstieg beruhe offensichtlich auch auf der Hartz IV-Reform. Folge dieses sprunghaften Anstiegs der Eingänge sei der Aufbau von Beständen. Das hieße, die Gerichte könnten das jährliche Aufkommen neuer Verfahren nicht mehr bewältigen. Dies beträfe vor allem die Verfahren aus dem Sachgebiet des SGB II.Der Volltext der Anfrage (sieben Seiten) kann als PDF-Dokument im Internetangebot des BBU abgerufen werden. Anfrage der PDS-Fraktion im Brandenburger Landtag
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