Begrenzung Mietzuschuss des Wohnraumgesetzes Berlin - neue Sätze ab 1. April 2026

PDF

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat turnusmäßig die Sätze für den Mietzuschuss für den sozialen Wohnungsbau fortgeschrieben. Ab 1. April 2026 gelten die neuen Sätze gemäß § 2 Absatz 4 und 7 des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln). Diese wurden im Amtsblatt von Berlin am 13. Februar 2026 veröffentlicht.

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130

Downloads

amtsblatt_2026_07_fortschreibung-begrenzung-mietzuschuss
PDF
631.46 KB