Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat turnusmäßig die Sätze für den Mietzuschuss für den sozialen Wohnungsbau fortgeschrieben. Ab 1. April 2026 gelten die neuen Sätze gemäß § 2 Absatz 4 und 7 des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln). Diese wurden im Amtsblatt von Berlin am 13. Februar 2026 veröffentlicht.
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