Darüber hinaus sollen bauliche Weiterentwicklungen bestehender Wohnsiedlungen neue Akzente setzen. An vielen Stellen der Stadt leisten zudem kleinere und größere Neubauprojekte einen Beitrag zur Schaffung der bis 2030 benötigten neuen Wohnungen.
Im zweiten Teil der Sitzung beschäftigte sich der Begleitkreis, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft, anderer Senatsverwaltungen, der Bezirke, der Stadtgesellschaft sowie unabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzt, mit drei zentralen Handlungsfeldern. Diese sind die Aktivierung von Potentialen für den Wohnungsbau, die Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnungen, vorrangig durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger, sowie die strategische Zukunftssicherung für den Wohnungsneubau über 2030 hinaus. Neben der Sicherung von Flächen gilt es dabei vorrangig dafür zu sorgen, dass Wohnen auch langfristig bezahlbar bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen, soll u.a. die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und den Berliner Umlandgemeinden intensiviert werden.
Senatorin Katrin Lompscher: „Berlin verfügt über ausreichend Flächen, um den bis 2030 prognostizierten Wohnungsbedarf zu decken. Nun gilt es, diese Potenziale zu heben und dafür zu sorgen, dass vorrangig die Wohnungen entstehen, die die Berlinerinnen und Berliner besonders dringend brauchen. Unser Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der Schaffung und Sicherung von gemeinwohlorientiertem, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum.“
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