BBU zur Mietpreisbremse in Brandenburg: Bauen statt verordnen

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Auf Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider hat das Brandenburger Landeskabinett am 1. Dezember 2015 der Mietpreisbremse zugestimmt. Danach darf die Miete in 31 brandenburgischen Kommunen bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht bei der Vermietung von Neubauten und bei umfassenden Modernisierungen, so wie es das Bundesgesetz zur Mietpreisbremse vorgibt. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Grundlage für die Einführung der Mietpreisbremse ist ein Gutachten, das die Wohnungsmarktdaten in Gebieten analysiert hat, in denen es laut Ministerium zu wenig günstige Wohnungen gibt. Im Ergebnis wird die Mietpreisbremse in 30 Orten eingeführt, in denen bereits die Kappungsgrenze gilt und zusätzlich in Ahrensfelde. Hier sei die Wohnungsmarktlage inzwischen angespannter, als dies zum Zeitpunkt der Untersuchungen für die Verordnung über die Kappungsgrenzen der Fall war.

Nach den folgenden Kriterien wurde ermittelt, in welchen Städten die Mietpreisbremse eingeführt werden soll: Leerstandsquote; Mietwohnungsanteile in den Gemeinden; Differenz zwischen Vergleichsmiete und Angebotsmiete; Bevölkerungsentwicklung 2008-2013 sowie Bevölkerungsabschätzung bis 2030. Welche Gebiete betroffen sind, können Sie dem Gesetz- und Verordnungsblatt im Download entnehmen.

Das Kabinett billigte außerdem eine Verordnung, in der eine zweite Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen geregelt ist. Damit sollen auch Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen die Möglichkeit haben eine Sozialwohnung zu beziehen.

BBU-Vorstand Maren Kern kommentierte dazu:  „Diese große Zahl von Kommunen ist völlig überzogen.“ Die Mietpreisbremse wecke falsche Erwartungen, schaffe keine einzige zusätzliche Wohnung – und könne das Wohnungsproblem in den Ballungsräumen sogar noch weiter verschärfen, so ihre Kritik.

„Die Mietenbremse kann wie ein Förderprogramm für Zuzuggebiete wirken, indem sie Mieten dort künstlich niedrig hält. Bei angespannten Wohnungsmärkten hilft aber nur eins wirklich: Neue Wohnungen bauen“, so Kern weiter. In diesem Zusammenhang warnte sie vor immer weiteren Eingriffen in das Mietrecht, die die Investitionsrahmenbedingungen am Wohnungsmarkt verschlechterten und für Unsicherheit bei Bauherren sorgten.

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