Nach der Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozent durch die Bundesregierung und der Grundsteuererhöhung um 23 Prozent durch das Land Berlin haben nun auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe beschlossen, ihre Tarife zu erhöhen. Angekündigt ist, dass der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe am 28. November über eine Preiserhöhung um rund zwei Prozent und möglicherweise über ein neues Tarifmodell entscheiden soll.
Der BBU wird die jüngsten Preiserhöhungen der öffentlichen Unternehmen nicht hinnehmen, sondern mit seinen Mitgliedsunternehmen über geeignete Reaktionen beraten.Müll- und Abfalltarife in Berlin steigen zum 1. Januar 2007Dem BBU sollen in der letzten Novemberwoche vom BSR-Vorstand Einzelheiten zu den bei der Preisprüfungsbehörde beantragten neuen Tarifen mitgeteilt werden. Angesichts der bisherigen Bilanz der Berliner Preisprüfungsbehörde ist damit zu rechnen, dass die von den BSR beantragten Preissteigerungen genehmigt werden. Wahrscheinlich werden die neuen Tarife wie in den Vorjahren in der letzten Ausgabe des Amtsblatts von Berlin veröffentlicht werden.Erhöhung der Berliner Wasserpreise zum 1. Januar 2007 Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe soll am 28. November 2006 entscheiden über eine Preiserhöhung von ca. zwei Prozent für Wasser, Abwasser, Niederschlagswasserentgelt und ein neues Tarifmodell für das Abrechnungsjahr 2007 mit folgenden Alternativen: Fortgeltung des bisherigen Modells mit Verbrauchspreisen für Wasser und Abwasser sowie dem flächenbezogenen Niederschlagswasserentgelt oder Splitting von Wasser und Abwasser in Grundpreis und Arbeitspreis. Die Höhe des Grundpreises soll sich dabei nach der Zahlergröße richten.Der BBU lehnt die Preiserhöhung und ein neues Tarifmodell ab. Angesichts des Gewinns der Berliner Wasserbetriebe - im Jahr 2005 wurde ein Gewinn in Höhe von 185 Millionen Euro ausgewiesen und für 2006 ist ein Gewinn in Höhe von 212 Millionen Euro geplant - ist die Preiserhöhung nicht vertretbar. Mit der Einführung eines neuen Tarifmodells sollen Berliner Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet werden und die Entlastung von Großverbrauchern kompensieren. Der BBU wendet sich entschieden gegen die Einführung eines neuen Tarifmodells.Wasserpreise in BerlinDie 1,3 Millionen Mieterinnen und Mieter der 142 BBU-Mitgliedsunternehmen mit 708.000 Wohnungen in Berlin zahlten im Jahr 2005 rund 240 Millionen Euro für Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswasserentgelt, und etwa 100 Millionen Euro für Müllabfuhr und Straßenreinigung. Das sind rund 20 Prozent des Gesamtumsatzes der Berliner Wasserbetriebe (BWB) (1.234 Mio. Euro) und 22 Prozent des Umsatzes der Berliner Stadtreinigung (BSR) (2004 = 445 Mio. Euro). Der Anteil dieser beiden Kostenpositionen an den Betriebskosten der Mieter beträgt ca. 30 Prozent. Ein Berliner 2- bis 3-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 100 Kubikmetern Wasser pro Jahr zahlt im Jahr 2006 5,00 Euro je Kubikmeter, der gleiche Haushalt in München nur 3,17 Euro. Das heißt, der Berliner Haushalt zahlt für die gleiche Leistung fas 60 Prozent mehr! Berlin hat bereits heute die teuersten Wasserpreise deutscher Großstädte.Seit dem Jahr 2003 sind die Wasserpreise in Berlin um insgesamt 24 Prozent erhöht worden – auf folgende Preise im Jahr 2006: Wasser 2,309 Euro je Kubikmeter brutto Abwasser 2,465 Euro je Kubikmeter brutto Niederschlagswasser 1,533 Euro je Kubikmeter bruttoDie nochmalige Preissteigerung für das Jahr 2007 ist nach Informationen des BBU in Höhe von etwa zwei Prozent bei der Preisgenehmigungsbehörde – der Senatsverwaltung für Wirtschaft – beantragt. Der Antrag auf Genehmigung der Preise soll sowohl für das bisherige Tarifmodell nur mit einem Verbrauchspreis, als auch für ein alternatives Tarifmodell mit Grundpreis und Arbeitspreis gestellt worden sein.Bedeutung des neuen Grundpreismodells für die Wohnungsunternehmen und ihre MieterIm Jahr 2005 stellten die BWB dem BBU ein Tarifmodell mit Grund- und Arbeitspreisen vor. Mit diesem wären nahezu alle Wohnungen/Haushalte in Mehrfamilienhäusern und in Einfamilienhäusern mit Mehrkosten belastet worden. Das Tarifmodell wurde vom BBU strikt abgelehnt.Zwischenzeitlich wurde von den Berliner Wasserbetrieben erklärt, dass ein völlig neues Tarifmodell entwickelt worden sei: Einführung von Grundpreisen entsprechend der Zählergröße (Qn 2,5, Qn 6, Qn 10, Qn 40 etc.) Einführung von Arbeitspreisen für Wasser und AbwasserDas neue Preismodell könnte folgende Auswirkungen haben: Insgesamt werden die Preise um zwei Prozent erhöht. Mit der Tarifsplittung in Grund- und Arbeitspreise sollen die Wasserkosten für Großverbraucher in Industrie und Gewerbe im Jahr 2007 sinken - jedoch wesentlich weniger als im Tarifmodell 2005 geplant (und von Industrie und Gewerbe gewünscht); sollen die Wasserkosten in Wohnungen, in denen die Mieter Wasser sparen, ebenso wie in Ein- und Zweifamilienhäusern steigen könnten möglicherweise in geringem Umfang die Wasserkosten in solchen Mehrfamilienhäusern, in denen die Mieter bisher sehr viel Wasser verbrauchen, in geringem Umfang sinken oder um weniger als zwei Prozent steigen.Die Folgen der Einführung eines neuen Tarifmodells sind von den Berliner Wasserbetrieben bisher nicht erläutert worden. Es ist unklar, um wie viel Prozent Großverbraucher entlastet werden und Kleinverbraucher in Mehrfamilienhäusern und Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden oder auch Gewerbetreibende wie Frisöre, Bäcker usw. belastet werden. Der BBU verlangt Transparenz über die Auswirkungen für alle Kundengruppen der Berliner Wasserbetriebe. Er lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Umstellung des Tarifmodells ab. Der BBU verweist auf seine laufende Klage vor dem Oberverwaltungsgericht auf Akteneinsicht in die Tarifkalkulation der BWB, die von den Berliner Wasserbetrieben verweigert wird.Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen fordert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft und dem Land Berlin: Einführung eines Effizienzgebotes zur Begrenzung der Kostensteigerung in die Kalkulation der Tarife und Entgelte der Berliner Wasserbetriebe und der BSR Einrichtung einer unabhängigen Tarifgenehmigungsbehörde als "Preisprüfstelle" Uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht für die Anschlussnehmer der BWB und der BSR Rücknahme der Zulassung wettbewerblicher Tätigkeiten der Anstalten öffentlichen Rechts – BWB und BSR