Das Land Berlin und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU schließen eine "Kooperationsvereinbarung Klimaschutz" ab. Der offizielle Akt findet am 10. Dezember 2007 im Roten Rathaus in Berlin statt. Im Rahmen einer Pressekonferenz unterzeichnet BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt gemeinsam mit Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und Ingeborg Junge-Reyer, Senatorin für Stadtentwicklung, den Vertrag.
Am 4. Dezember hatte der BBU seine Mitgliedsunternehmen in einer Verbandskonferenz über die Inhalte der Klimaschutzvereinbarung informiert. Sie besteht aus der "Kooperationsvereinbarung" als Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem BBU sowie dem Muster einer "Klimaschutzvereinbarung zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Wohnungsbestand von 2006 bis 2010", die zwischen dem Land Berlin und einzelnen Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden soll.Mit dieser Vereinbarung wollen der BBU und seine Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, dass die CO2-Emissionen in ihrem Einflussbereich im Zeitraum 1990 bis 2010 um 30 Prozent reduziert werden und nicht nur um zwölf Prozent (im Zeitraum 1990 bis 2012), wie von "Kyoto" für den Sektor Haushalte gefordert. Im Jahr 2005 wurden bereits etwa 26 Prozent erreicht. Damit dokumentiert der BBU auch die Vorreiterrolle seiner Mitgliedsunternehmen im Klimaschutz. Zukünftig wird der Verband sein Informations- und Beratungsangebot zum Klimaschutz intensivieren. Neben der Entwicklung eines CO2-Monitoring wird er Klimabilanzen der Wohnungsunternehmen über die Jahre 2006, 2008 und 2010 in Berichten zusammenfassen. Das Land Berlin wird prüfen, welche Initiativen zum Abbau mietrechtlicher Hemmnisse eingeleitet werden können, die zum Beispiel das Wärmeliefercontracting erleichtern oder Anreize zur Durchführung energieeffizienter Modernisierungen im Mietwohnungsbestand bieten. Zur Erschließung brachliegender Energiesparpotenziale, z.B. im denkmalgeschützten Wohnhausbestand der 20er und 30er Jahre, will das Land Berlin Lösungsmöglichkeiten entwickeln. Sofern bei einzelnen energiesparenden Modernisierungsvorhaben Zielkonflikte zwischen CO2-Minderung und anderen Ansprüchen entstehen sollten, will sich das Land Berlin um Lösungsmöglichkeiten bemühen.Die Partner wollen auf den Abbau der Hemmnisse aus dem Steuerrecht für den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohnungsunternehmen hinwirken. Informationen über Fördermittel der EU, des Bundes, des Landes und weiterer Institutionen sollen verbessert und ständig aktualisiert werden.Die Kooperationsvereinbarung ist von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Berliner Mitgliedsunternehmen begleitet worden. Der BBU und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (seit Dezember 2006 auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) hatten bereits seit dem Frühjahr 2006 über eine "Kooperationsvereinbarung Klimaschutz" verhandelt. Im Sommer 2006 konnte das Vorhaben, das Berliner Energiespargesetz zu novellieren, abgewendet werden. Dieses Vorhaben hätte für alle Wohnungsunternehmen eine Verpflichtung bedeutet, in Verbindung mit Modernisierungsarbeiten an Gebäuden zusätzlich Anlagen zur Nutzung von Solarenergie bzw. erneuerbarer Energie zu installieren. Die Vereinbarung soll eigenständige Regelungen des Landes Berlin, beispielsweise Modernisierungsverpflichtungen zum Klimaschutz oder zum verordneten Einsatz von erneuerbarer Energie, entbehrlich machen.