Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Berlin/Brandenburg, Haus & Grund Berlin Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. und die Industrie- und Handelskammer zu Berlin haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 14. April 2008 den vom Senat beschlossenen Entwurf einer Novellierung der "Verordnung zur Durchführung der EnergieeinsparVO in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin- EnEV-DVO Berlin)" abgelehnt. Sie empfehlen stattdessen, die bestehende EnEV-Durchführungsverordnung 2005 in ihren Regelungsinhalten beizubehalten und redaktionell an die EnEV 2007 anzupassen.
Des Weiteren verlangen sie für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg auch in der Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine gemeinsame Rahmensetzung der Länder Berlin und Brandenburg. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Novellierung der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin damit begründet, neben der Notwendigkeit der Anpassung an die EnEV 2007, "die Qualität und Richtigkeit der Nachweise, mit denen komplexe technische Sachverhalte nachgewiesen werden müssen, zu gewährleisten". Deshalb soll eine Prüfungspflicht für alle Nachweise gem. EnEV durch neu zu schaffende "Sachverständige für energiesparendes Bauen" eingeführt werden. Die Verbände und die IHK legen in ihrer Stellungnahme dar, dass der vorgelegte Entwurf der EnEV-Durchführungsverordnung mehr Überprüfungsaufwand und höhere Kosten für den Bauherrn verursacht. Außerdem steht der Entwurf der Verordnung dem mit der Neufassung des Bauordnungsrechts in Berlin verfolgten Ziele, Bürokratie abzubauen und die Eigenverantwortung von Bauherrn und Eigentümern zu stärken, diametral entgegen. Der Text der Stellungnahme ist im Internet des BBU für Mitgliedsunternehmen abrufbar. Stellungnahme zur EnEV - DVO
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