Am 24. März veranstaltete der BBU seine Berliner Klimaschutzkonferenz. Höhepunkt der gut und prominent besuchten Veranstaltung: Die Vorstellung des BBU-Klimaschutzmodells. "Mit diesem Modell wollen wir eine Alternative zu den derzeit vorliegenden Vorstellungen zu einem Berliner Klimaschutzgesetz vorlegen", erläuterte BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern auf der begleitenden Pressekonferenz.
Herzstück des BBU-Klimaschutzmodells ist der klare Vorrang von freiwilligen Selbstverpflichtungen vor gesetzlichen Investitionszwängen. Kern: "Wir wollen deshalb die Verankerung der Möglichkeit zur Selbstverpflichtung im Gesetz. Dazu gehört auch die Definition von Sanktionen, falls diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden." Der BBU habe mit einem Rechtsgutachten vorab klären lassen, dass ein solches Vorgehen verfassungsfest sei.Ein Gesetz, drei AufgabenEin zukunftsweisendes Berliner Klimaschutzgesetz auf Grundlage von Selbstverpflichtungen müsse drei Herausforderungen bewältigen, so Kern: "Erstens die Festlegung von Klimaschutzzielen, zweitens die klare Verankerung von Selbstverpflichtungen als wesentliches Instrument der Klimaschutzpolitik, und drittens die Regelung von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten." Nur auf diese Weise könne es Grundlage für eine sozial ausgewogene, moderne und effektive Klimaschutzpolitik sein. Mit seinem Klimaschutzmodell wolle der BBU zu allen drei Aspekten Anregungen geben.Kontrollierbarkeit und unternehmerische FreiheitDurch die Aufnahme von Selbstverpflichtungen in ein Berliner Klimaschutzgesetz könnten Klimaschutzmaßnahmen bindend und Maßnahmen kontrollierbar gemacht werden, ohne dass der Grundsatz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dadurch aufgegeben werden müsste – "eine ideale Kombination", bewertete Kern die Vorteile des Modells.Seit 1997 sammle das Land Berlin positive Erfahrungen mit dem Instrument der Selbstverpflichtungen. Zwischen Senat sowie Wohnungsunternehmen, Verbänden oder Kammern seien seither acht Klimaschutzvereinbarungen geschlossen worden. Die dabei vereinbarten Ziele wurden meistens sogar übererfüllt. Kern: "Der Senat hat Selbstverpflichtungen mit gutem Grund zu einem wesentlichen Bestandteil seines klimapolitischen Arbeitsprogramms von 2008 gemacht."Wirtschaftlich, konfliktarm, effektivDas BBU-Klimaschutzmodell bringe drei große Vorteile, so Kern. Mehr Wirtschaftlichkeit: Auf Grundlage von Selbstverpflichtungen könnten die Wohnungsunternehmen wie bisher in die Klimaschutzprojekte investieren, die die besten Kosten-Nutzen-Relationen versprechen. Dadurch wird eine wirtschaftliche Überforderung von Gebäudeeigentümern und Mietern verhindert. Weniger Konfliktpotenzial: Auf diese Weise würden sich auch die großen Konfliktpotenziale entschärfen lassen, wie sie mit den im bisherigen Referentenentwurf zum Klimaschutzgesetz vorgesehenen gesetzlichen Investitionsverpflichtungen für bestehende Gebäude verbunden sind. Wenn die Wohnungsunternehmen innerhalb des Rahmens von Selbstverpflichtungen wie bisher eigenverantwortlich über die Schwerpunkte ihrer Klimaschutzinvestitionen entscheiden könnten, wären die hoch problematischen Vorschriften zum unwirtschaftlichen Einsatz erneuerbarer Energien weitgehend vom Tisch. Mehr Effektivität: Selbstverpflichtungen sind zielgenauer und effektiver, weil in der Regel Wirtschaftsverbände als Vermittlungs- und Beratungsinstanzen zur Verfügung stehen. "Auf den hierzu bislang gemachten positiven Erfahrungen sollte das Land Berlin aufbauen", so Kern.Konstruktive VorschlägeMit der Vorlage seines Klimaschutzmodells ist es dem BBU gelungen, seine Meinungsführerschaft beim Klimaschutz zu behaupten und auszubauen. Kern: "Mit unserer Stellungnahme haben wir im Sommer letzten Jahres ausführlich, detailliert und strukturiert unsere Bedenken zum Referentenentwurf dargelegt. Mit unserem Modell sind wir nun einen wichtigen Schritt weiter gegangen. Wir haben unsere Vorstellungen konkretisiert und Eckpunkte formuliert, um einen schwierigen Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu begleiten."
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