BBU: SENATSBERICHT ZUM WEGFALL DER ANSCHLUSSFÖRDERUNG VERHARMLOST DIE FOLGEN

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Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Auswirkung des Wegfalls der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau beschlossen. In diesem Bericht wird festgestellt, dass die Mieten auch nach Auslauf der Grundförderung sich moderat entwickelt hätten und im Regelfall noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel lägen. Festgestellt wird ferner, dass die Zahl der Insolvenzen gering sei und die Eigentümerinnen und Eigentümer sich unter Nutzung vielfältiger Finanzierungsmöglichkeiten und auch mit Unterstützung des Landes Berlin bemühten, die Objekte weiterhin zu bewirtschaften.„Mit Aussagen dieser Art werden die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung in grober Weise verharmlost“, stellte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) in einer ersten Reaktion auf den Bericht fest. Die moderat angehobenen Mieten seien ausschließlich darauf zurückzuführen, dass Wohnungsgesellschaften und die von ihnen vertretenen Fonds sowie die betroffenen Wohnungsgenossenschaften auf Mieterhöhungen verzichteten. Sie nehmen damit empfindliche und teilweise ihre wirtschaftliche Existenz gefährdende Verluste aus dem Wegfall der Anschlussförderung hin, um den Leerstand der Wohnungen zu vermeiden. Bei den Folgen des Wegfalls befinde man sich erst am Anfang der Entwicklung, in der noch mit einer erheblichen Zahl von Insolvenzen insbesondere bei Fondsgesellschaften gerechnet werden müsse. Die Unterstützung des Landes Berlin ziele hier in Einzelfällen nur darauf ab, solche Insolvenzen zu vermeiden, die für das Land aufgrund gewährter Landesbürgschaften hohe Forderungen der Banken zur Folge hätten. Vom Wegfall der Anschlussförderung seien im Übrigen tausende Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften betroffen. Ihnen fehlten Millionen Beträge zur Deckung der Bewirtschaftungskosten, die ursprünglich durch entsprechende Fördermittel des Landes Berlin in für Genossenschaftsmitglieder tragbaren Grenzen gehalten werden sollten. Der BBU hoffe mit seinen Mitgliedsunternehmen darauf, dass die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Anspruch der Fördernehmer auf eine Anschlussförderung feststelle und das für die Wohnungswirtschaft der Stadt nicht akzeptable Urteil des Oberverwaltungsgerichts in dieser Sache korrigiere. Landespressedienst Berlin - Pressemitteilung vom 23.08.2005, 13:05 Uhr