Die taz berichtet in einem Artikel am 13. Juli, dass Makler auf dem Schwarzmarkt Geflüchteten Wohnungen gegen eine hohe Provision anbieten würden. Dabei läge die geforderte Provision weit über den gesetzlich vorgesehenen zwei Nettokaltmieten, ober die Vermittler eine Maklerlizenz haben, bleibe unklar. In diesem Zusammenhang mahnt der BBU: „Gerade Geflüchtete sollten konsequent über ihre Rechte am Wohnungsmarkt und das beste Vorgehen bei der Suche informiert werden."
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