BBU LEHNT EIGENSTÄNDIGEN WEG DES LANDES BERLIN IM VOLLZUG DES EEWÄRMEG AB

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Der BBU hat am 23. März 2011 gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz seine Stellungnahme zum Entwurf eines "Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln)" vorgelegt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt mit diesem Gesetzentwurf, anders als beispielsweise das Land Brandenburg, zusätzlich zu den im EEWärmeG benannten "Sachkundigen" die nach der Energieinsparungsverordnung-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DVO Bln.) anerkannten Prüfsachverständigen für die Erstellung der Nachweise einzusetzen.Bereits mit den Regelungen der EnEV-Durchsetzungsverordnung Berlin, gegen die sich der BBU vehement eingesetzt hatte, ging das Land Berlin über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinaus. Bisher sind für Berlin 15 Prüfsachverständige für energiesparendes Bauen gelistet. Ihre Beauftragung durch den Bauherrn verursacht erhebliche Kosten, wie Mitgliedsunternehmen des BBU bereits erfahren mussten.In seiner Stellungnahme erklärte der Verband, dass ein zusätzlicher Bürokratieaufbau für den Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes nicht erforderlich ist, da bereits im Bundesgesetz die Nachweisführung und deren Überprüfung ausreichend geregelt sind.Auch das Land Brandenburg sieht in seiner landesgesetzlichen Regelung lediglich vor, dass der ordnungsgemäße Vollzug des EEWärmeG durch die Unteren Bauaufsichten gemäß § 9 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung wahrgenommen werden soll. Download der Stellungnahme des BBU

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