Der BBU hat seine Stellungnahme zum 7. Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes an alle Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses verschickt. Darin unterbreitet der Verband einen Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung der Begehbarkeit der Berliner Fußwegen im Winter.
Der BBU befürchtet, dass mit erheblichem Zeitdruck im Berliner Abgeordnetenhaus die Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes von der Koalitionsmehrheit durchgepeitscht werden soll. Als nächste Beratungstermine stehen der 25. Oktober 2010 für die Ausschüsse und der 11. November 2010 im Plenum an. Wenn es nach der Umweltsenatorin geht, soll das Gesetz möglichst noch vor Weihnachten in Kraft treten.Bereits zu der Anhörung des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf hatte der BBU den Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt und sie mit einer Pressemeldung begleitet, die gemeinsam mit dem Berliner Mieterverein herausgegeben worden war. Diese Vertretung gemeinsamer Interessen von Mietern und Vermietern zeigt die Fragwürdigkeit des Gesetzentwurfes. Unter Berücksichtigung einiger in der Anhörung angesprochener Aspekte hat der BBU seine Stellungnahme nunmehr überarbeitet und allen Abgeordneten und den Fachsenatorinnen und –senatoren zugeleitet.In dieser Stellungnahme betont der BBU, dass die 144 Berliner Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) mit ihren rund 700.000 Wohnungen einen wichtigen Beitrag zu einem guten Winterdienst in Berlin leisten. Sie sind von den vom Senat vorgeschlagenen Änderungen des Straßenreinigungsgesetzes in besonderem Maße betroffen. Der BBU wendet sich nicht nur entschieden und begründet gegen den Gesetzentwurf, sondern unterbreitet auch einen Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung der Begehbarkeit der Berliner Fußwegen im Winter.Grundsätzliche Bewertung des vorgelegten GesetzesentwurfsDer BBU begrüßt ausdrücklich das Anliegen des Berliner Senats, Probleme wie im Ausnahmewinter 2009/ 2010 künftig verhindern zu wollen. Der BBU geht auf Grundlage seiner Erfahrungen und zahlreicher Gespräche mit Mitgliedsunternehmen jedoch davon aus, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen insgesamt nicht zielführend sind. Die geplante Novellierung lässt die eigentlichen Ursachen der Ausnahmesituation des letzten Winters unberücksichtigt. Wesentlich bessere Ansatzmöglichkeiten für einen nachhaltigen Winterdienst bieten die Ausschöpfung des bestehenden gesetzlichen Rahmens bei gleichzeitig substanzieller Verbesserung ihres Vollzugs.Ausnahmewinter: Viel Schnee und VollzugsmängelMit 80 cm Schneehöhe war der Winter 2009/ 2010 der schneereichste seit den 50er Jahren. Damit handelte es sich zum einen um ein außergewöhnliches Witterungsereignis. Zum anderen hat eben dieser Ausnahmewinter teilweise gravierende Schwächen beim Vollzug des bestehenden Straßenreinigungsgesetzes offenbart. Erst beides zusammen führte zum viel zitierten "Schneechaos". Mit anderen Worten: Nicht unzureichende gesetzliche Regelungen waren Ursache schwer passierbarer Gehwege und öffentlicher Plätze, sondern außergewöhnliche Umstände und unzureichende staatliche Kontrolle.Gesetzesnovelle: Überzogen, teurer und ineffizientVor dem Hintergrund der bislang insgesamt guten Erfahrungen mit dem seit 30 Jahren bewährten Berliner Straßenreinigungsgesetz einerseits und den skizzierten Ursachen des "Schneechaos" andererseits ist aus Sicht des BBU unverständlich, dass auf den Ausnahmewinter 2009 / 2010 nun mit einer völligen Überarbeitung des Straßenreinigungsgesetzes reagiert werden soll. Sie würde nach Überzeugung des BBU schon in Wintern mit normalen Witterungsverhältnissen zu Mehrkosten in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro führen, ohne aber ein weiteres "Schneechaos" verhindern zu können. Aufgrund zahlreicher unklarer Regelungen im Gesetzesentwurf, die zudem teilweise mitten in dieser Wintersaison in Kraft treten sollen, würde künftig jedes weitere "Schneechaos" durch ein "Organisationschaos" potenziert.Fazit: Bisherige Regelungen beibehalten, Kontrolle verbessern, Notfallplan erstellenDas Straßenreinigungsgesetz hat sich in seiner bisherigen Fassung in vielen Wintern bewährt. Deshalb steht zweifelsfrei fest, dass seine Regelungen in Wintern mit normaler Witterung ausreichen, damit sich Berlinerinnen und Berliner sicher durch ihre Stadt bewegen können. Dass die Berliner Straßenreinigungsgebühren mit durchschnittlich zwei Cent pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten bislang günstig sind, unterstreicht zudem die Effizienz der bisherigen Regelungen. Damit erfüllt es die Kriterien für ein gutes Gesetz. Statt einer Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes schlägt der BBU ein fünfstufiges Vorgehen vor, um künftig Ausnahmesituationen auf Gehwegen und Plätzen wirkungsvoll zu vermeiden. Seine Eckpunkte: Evaluation, Stärkung des Vollzugs, Verbesserung der Koordination, stärkere Einbindung der BSR und Erarbeitung eines Notfallplans. BBU-Stellungnahme zum Gesetzentwurf
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