BBU-KLIMASCHUTZMODELL: EIN ÜBERBLICK

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"Ein Berliner Klimaschutzgesetz muss so gestaltet sein, dass klimapolitische, soziale und wirtschaftliche Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden können", forderte BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern am 24. März auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des BBU-Klimaschutzmodells. Sein Kernstück: Selbstverpflichtungen als klare Alternative zu gesetzlichem Investitionszwang. Bei den Regelungen eines Klimaschutzgesetzes gehe es zunächst um die Intensivierung von Klimaschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden. "In späteren Ausbaustufen könnten aber auch andere Bereiche wie Industrie und Verkehr zu einem stärkeren Klimaschutzbeitrag herangezogen werden. Mit unserem Modell ist das möglich", erläuterte Kern. Das BBU-Klimaschutzmodell schlägt als Kernpunkte eines Berliner Klimaschutzgesetzes vor:I. Präambel: Bekenntnis zu einem kooperativen KlimaschutzGrundgedanke des Berliner Klimaschutzgesetzes ist die konsequente Weiterentwicklung einer kooperativen Klimaschutzpolitik, mit der Berlin bislang gute Erfolge erzielt hat. Ziel dabei ist es, mittels auf Dialog und Konsens ausgerichteter Politikinstrumente möglichst alle klimapolitisch relevanten Akteure zu gemeinsamem Handeln zu bewegen und auf diese Weise das Fundament für einen nachhaltigen Berliner Klimaschutz zu legen. Klimaschutz kann nur gemeinsam und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots des Grundgesetzes gelingen.II. Strategische AusrichtungNur ein sorgfältig durchdachtes strategisches Fundament kann tragfähige Grundlage für eine nachhaltige Klimaschutzpolitik sein. Hierzu gehört die wissenschaftliche Evaluierung der bisherigen Klimaschutzschritte ebenso wie die sich daraus ergebenden weiteren Einsparungspotenziale. Dabei müssen die von allen Wirtschaftssektoren leistbaren Klimaschutzbeiträge berücksichtigt werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollte das Gesetz zwei Maßnahmen vorsehen: Einrichtung einer LandesklimaleitstelleEs wird eine Landesklimaleitstelle eingerichtet. Sie berät den Senat bei der Definition seiner klimapolitischen Ziele und erarbeitet und kontrolliert die Leitlinien für die Evaluation der im Rahmen des kooperativen Klimaschutzes erfolgenden Maßnahmen der klimapolitisch relevanten Berliner Akteure. Der Leitstelle gehören Experten aus Wissenschaft, Handwerk sowie Wirtschafts-, Gewerbe-, Handels- und Gebäudeeigentümerverbänden an. Landesklimaplan mit klaren ZielvorgabenUnter Berücksichtung der Empfehlungen der Landesklimaleitstelle beschließt das Land Berlin seine klimapolitischen Zielvorgaben in Form eines Landesklimaplans. Dieser gibt, nach Sektoren aufgeschlüsselt, die bis zum Jahr 2020 zu erreichenden CO2-Einsparungsziele vor und bündelt und koordiniert unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz alle klimaschutzpolitischen Maßnahmen des Berliner Senats. Die Anforderungen des Berliner Klimaschutzgesetzes werden auf seiner Grundlage nach fünf Jahren aktualisiert.III. Selbstverpflichtungen als ordnungspolitischer AnkerpunktDas Gesetz setzt den Rahmen für Selbstverpflichtungen. Mit Selbstverpflichtungen können (in der Regel) Wirtschaftsverbände und sonstige Verbände, aber auch einzelne Unternehmen oder Gebäudeeigentümer gegenüber dem Land Berlin erklären, dass sie bzw. ihre Mitglieder die CO2-Einsparungsziele des Berliner Klimaschutzgesetzes innerhalb der gesetzlichen Frist freiwillig erfüllen werden. Dazu spezifizieren und substantiieren sie die Maßnahmen zur Zielerfüllung. So erleichtern sie dem Land Berlin Umsetzung und Kontrolle des Landesklimaplans.Im Gegenzug verzichtet das Land Berlin gegenüber den Selbstverpflichtungspartnern auf Vorschriften, wie die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, hier insbesondere auf die Vorschrift von bestimmten Investitionen und Technologien. Das heißt: Die Partner können mit Blick auf die Besonderheiten des jeweiligen Objekts, seines Zwecks und seiner Nutzer selbst bestimmen, in welche Klimaschutzmaßnahmen sie investierten wollen. "In diesem Sinne bildet die Selbstverpflichtung gleichsam einen Raum, dessen Eingang und Ausgang gesetzlich definiert sind, nicht aber seine Möbel", umriss Kern. Drei Elemente seien hierbei besonders wichtig: Klare normenhierarchische VerankerungSelbstverpflichtungen sind das "Mittel der Wahl" im Berliner Klimaschutz. Rahmenangaben zu den wesentlichen Inhalten von SelbstverpflichtungenDas Gesetz definiert die Mindestanforderungen, die eine Selbstverpflichtung erfüllen muss. Dadurch schafft das Gesetz eine einheitliche Methode, auf deren Grundlage der Abschluss von Selbstverpflichtungen vereinfacht wird. Regelung der KontrolleDas Gesetz schafft die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung, in die die Empfehlungen der Evaluierungsleitlinien der Landesklimaleitstelle sowie die Ziele des Landesklimaplans einfließen. Auf Grundlage dieser Rechtsverordnung werden die im Rahmen der Selbstverpflichtungen umgesetzten Maßnahmen regelmäßig evaluiert und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die sich durch Selbstverpflichtungen bindenden Verbände könnten bei Motivation und Evaluation ihrer jeweiligen Mitgliedsunternehmen eine zentrale Vermittlerrolle einnehmen.IV. Anforderungen zur Senkung der CO2-EmissionenFür den Fall, dass keine Selbstverpflichtungen abgeschlossen werden, regelt das Gesetz die Nachweispflicht für die zur Erreichung der gesetzlichen CO2-Einsparungsziele durchzuführenden notwendigen Energieeffizienzmaßnahmen. Grundlage ist dabei eine Pflicht zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger, gemessen anhand des CO2-Ausstoßes. Das Gesetz definiert hierzu einen technologieoffenen Maßnahmerahmen, klare Wirtschaftlichkeitskriterien und Härtefallregelungen. "Bei der Formulierung dieser Bestandteile steht der BBU dem Senat gerne mit seinem Fachwissen beratend zur Seite", bot Kern an. Eine solche Regelung käme auch in den Fällen zur Anwendung, wo Selbstverpflichtungen nachweislich nicht eingehalten würden.V. LandesförderungKlimaschutz kostet einige viel, nutzt aber allen. Deshalb müssen klimaeffiziente Modernisierungen durch Anreize und Förderung vom Land Berlin unterstützt werden. Denkbar wäre hier beispielsweise eine "Abwrackprämie" für Heizkessel nach sächsischem Vorbild. In der Landesförderung liegt auch der Schlüssel für einen weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, beispielsweise durch die Bereitstellung von Beratungskapazitäten, die Unterstützung eines  stetigen Erfahrungsaustauschs oder die Spitzenförderung von unrentierlichen Kosten. "Für die Intensivierung der Nutzung erneuerbarer Energien könnten die bisherigen Ergebnisse des vom BBU unterstützten Senats-Projektes ‚Solare Modernisierung’ ausgewertet werden", so Kern.VI. Abbau von Modernisierungshemmnissen in Sozialwohnungsbestand und DenkmalschutzBei den Gebäuden, die bislang noch nicht modernisiert worden sind, handelt es sich oft um problematische Bestände: Allen anderen voran um Sozialwohnungen oder denkmalgeschützte Gebäude. Von einer Lösung der Sozialwohnungsfrage sowie einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Denkmal- und Klimaschutz würden daher nachhaltige Impulse für eine Erschließung noch brachliegender Klimaschutzpotenziale ausgehen.

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