BBU-KLIMASCHUTZKONFERENZ SETZT SIGNAL

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Gut 100 Teilnehmer zählte die Berliner Klimaschutzkonferenz, die der BBU am 24. März im Hotel "Holiday Inn Berlin City West" veranstaltete. Die Geschäftsführer und Vorstände der Berliner Mitgliedsunternehmen nutzten die Möglichkeit zur Diskussion mit Umweltsenatorin Katrin Lompscher sowie den umwelt- und energiepolitischen Sprechern der Abgeordnetenhausfraktionen. BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern setzte gleich zum Auftakt der BBU-Klimaschutzkonferenz ein Signal: "Mit der heutigen Vorstellung eines eigenen Klimaschutzmodells will sich der BBU konstruktiv an der Debatte um ein Berliner Klimaschutzgesetz beteiligen. Nach seiner fundierten und detaillierten Stellungnahme zum Referentenentwurf vom August 2009 geht die Wohnungswirtschaft damit noch einen wichtigen Schritt weiter. Das zeigt: Die Wohnungsunternehmen sind Vorreiter beim Klimaschutz", so Kern in ihrer Eröffnung.Freiwilligkeit wirktHerzstück des BBU-Klimaschutzmodells ist die gesetzliche Verankerung des Vorrangs von Selbstverpflichtungen gegenüber unwirtschaftlichen Zwangsinvestitionen. Dass dieser Vorstoß des BBU auf einem soliden Fundament positiver Erfahrungen ruht, konnte BBU-Technikexperte Siegfried Rehberg untermauern. Er stellte im Anschluss an die Konferenzeröffnung die ersten Ergebnisse des CO2-Monitorings im Berliner Wohnungsbestand vor. Anhand der Zahlen konnte er verdeutlichen, dass die im BBU-Klimaschutzabkommen mit dem Land Berlin bis Ende 2010 vereinbarten CO2-Einsparungsziele übererfüllt werden.Lompscher: Investitionsverpflichtung soll bleibenIn ihrem Vortrag – der dem BBU im Anschluss an die Veranstaltung explizit nicht zur Verfügung gestellt wurde – konnte Umweltsenatorin Lompscher unmittelbar auf das BBU-Klimaschutzmodell Bezug nehmen. Obschon sie betonte, dass man in einigen Details "gar nicht so weit auseinander" liege und ausdrücklich die guten Erfahrungen des Landes Berlin mit Selbstverpflichtungen herausstellte, hielt sie Investitionsverpflichtungen dennoch weiterhin für unumgänglich.In "sorgfältiger Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen" zum Referentenentwurf sei neu im Klimaschutzgesetzentwurf vorgesehen, dass nun neben dem Alter der Heizung (20 Jahre) auch Energiekennwerte als Auslösetatbestand einer Investitionspflicht in erneuerbare Energien herangezogen werden sollen. Lompscher beschwichtigte: "Durch diese Verbindung von Kriterien dürfte das Gros der BBU-Bestände nicht unter das Klimaschutzgesetz fallen." An den Verpflichtungen zum Einsatz erneuerbarer Energien auch im Gebäudebestand soll aber festgehalten werden. "Damit bleibt es dabei, dass das Gesetz nicht technologieoffen ist und auf oft unwirtschaftliche Klimaschutzmaßnahmen setzt", kritisierte Kern.Was leisten die Wohnungsunternehmen?Nach der Senatorin kamen wieder die Wohnungsunternehmen zu Wort. Frank Bielka, degewo-Vorstandsmitglied, Jürgen Marx, Geschäftsführer der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, und Jörg Dresdner, EVM-Vorstandsmitglied, gingen in ihren Referaten auf die vielfältigen Klimaschutzleistungen der Wohnungswirtschaft ein. Thematisiert wurden dabei auch Kosten und Hemmnisse im Klimaschutz.Bielka beschrieb, wie die degewo in ihren Unternehmen die CO2-Emissionen von 1990 bis 2008 um 41 bis 69 Prozent gesenkt hat. Allein von 2006 bis 2010 wird die degewo, wie mit dem Land Berlin vereinbart, die CO2-Emissionen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom um weitere rund 7.700 Tonnen CO2 senken, ohne die Mieter zu überfordern. Marx erläuterte die Maßnahmen, mit denen auch die Stadt und Land das mit dem Land Berlin vereinbarte CO2-Minderungsziel (8.100 Tonnen weniger 2010 als 2006) übererfüllen wird. Seine Erfahrung: Erneuerbare Energien erfordern die höchsten Investitionen, bringen aber die geringste CO2-Reduktion. Er rechnete am Beispiel der STADT UND LAND vor, dass es sein Unternehmen rund 400 Millionen Euro kosten würde, den Bestand auf den energetischen Standard der EnEV 2009 zu bringen. Für die Mieter ergäben sich bei einer Einsparung von Betriebskosten zwischen 30 und 60 Cent unter dem Strich monatliche Mehrbelastungen von bis zu 60 Cent je Quadratmeter – eine Erhöhung der Bruttowarmmiete für alle Mieter um deutlich mehr als zehn Prozent.Auf Diskrepanzen zwischen Klimaschutz und Steuerrecht wies Dresdner in seinem Vortrag hin. Die Nutzung einer Photovoltaikanlage sei aus steuerlicher Sicht für eine Wohnungsgenossenschaft in der Regel ein "schädliches Geschäft", das eine vollständige Steuerpflicht zur Folge habe. Die sich daraus ergebenden steuerlichen Belastungen seien wirtschaftlich nicht zu verantworten. Auch seien die hohen Kosten, die durch eine Umsetzung der von Senatorin Lompscher dargestellten Anforderungen entstünden, weder für die Wohnungsunternehmen noch für die Mieter wirtschaftlich verkraftbar. "Die Genossenschaften zeigen, dass freiwilliger Klimaschutz unter Einbindung der Mitglieder der richtige Weg ist", machte Dresdner deutlich. Erst die Kombination von Maßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Fassaden und Dächern, Fenstererneuerungen, Modernisierung von Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, Gründächer, Bezug von Ökostrom, Wechsel von Glühbirnen usw., mache einen sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz möglich.Rechtsgutachten: Gebot freiwilliger SelbstverpflichtungenIn ihrer vom BBU in Auftrag gegebenen "Gutachterlichen Stellungnahme zu der Möglichkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen im Klimaschutzgesetz des Landes Berlin" beschäftigte sich Dr. Antje Demske, Rechtsanwältin bei der Kanzlei RSG – Riebschläger Sieversen Südhoff, mit der Frage der Verfassungsfestigkeit von Selbstverpflichtungen. Klares Ergebnis ihrer Untersuchungen: Die Verankerung von Selbstverpflichtungen in einem Berliner Klimaschutzgesetz ist nicht nur möglich, sondern vor dem Hintergrund der bisher praktizierten Berliner Klimapolitik auch das Mittel der Wahl. Demske: "Das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Verfassung gebietet die Nachrangigkeit bindender Normsetzung gegenüber dem Instrument der Selbstverpflichtung. Die bisher auf Grundlage von freiwilligen Selbstverpflichtungen erfolgreich durchgeführte Klimaschutzpolitik des Landes Berlin löst Bindungswirkungen gegenüber den Koalitionspartnern auch für die Zukunft aus. An diese Form der instrumentalen Durchsetzung klimapolitischer Ziele ist das Land Berlin gemäß Art. 20 Abs. 3 GG grundsätzlich weiterhin gebunden.""Legislative trifft Realität"Wie sehr das Thema "Klimaschutzgesetz" die Berliner Wohnungswirtschaft beschäftigt, zeigte sich bei der intensiven Diskussion nach den Vorträgen. Kern parierte beispielsweise den von Daniel Buchholz, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erhobenen Vorwurf, der BBU beteilige sich nicht konstruktiv an den Klimaschutzgesprächen: "Dass wir offen für den Klimaschutz sind und uns konstruktiv beteiligen, zeigt das von uns heute vorgelegte eigene Klimaschutzmodell." Deshalb weise der BBU in der Debatte auch immer wieder auf das wirtschaftlich Sinnvolle und Machbare hin. Das Resümee eines Geschäftsführers zur BBU-Klimaschutzkonferenz brachte es auf den Punkt: "Legislative trifft Realität."Im Nachgang zur Klimaschutzkonferenz wird der BBU sein Klimaschutzmodell an Entscheidungsträger und Partner in Politik, Verwaltung und Wirtschaft geben. "Wir haben fundierte und durchdachte Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz vorgeschlagen. Wir hoffen, dass der Senat sich der Diskussion stellt", führte Maren Kern in ihrem Schlusswort aus.Für die Mitgliedsunternehmen des BBU stehen die Tagungsunterlagen zum Download bereit. 

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