Berlin – "Leer stehende Wohnungen bringen den Wohnungsunternehmen keinen Ertrag. Es wäre deshalb widersinnig, wenn für sie jetzt Grundsteuern entrichtet werden müssten." Die Möglichkeit zum Grundsteuererlass für leer stehende Wohnungen nach § 33 Grundsteuergesetz dürfe deshalb nicht gestrichen werden, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) aus Anlass der morgigen Beratungen des Finanzausschusses des Bundesrates über das Jahressteuergesetz 2009.
"Durch die kräftige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes dürfte das Land Berlin leerstandsbedingte Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer ohnehin mehr als kompensiert haben", so Burkardt. Deshalb sei der entsprechende Bundesratsvorstoß des Landes Berlin nicht nachvollziehbar. In der Hauptstadt gingen Wohnungsleerstand und damit Einnahmeausfälle zudem kontinuierlich zurück. Bei den Berliner BBU-Mitgliedsunternehmen hätten zuletzt 4,6 Prozent der Wohnungen leer gestanden, nach 5,1 Prozent im Vorjahr und 5,9 Prozent 2000. Der BBU setze sich daher nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. Leerstandsquoten von über 20 ProzentIn einzelnen Berliner Lagen, vor allem aber im Land Brandenburg seien die Leerstände teilweise nach wie vor hoch. "Diese Wohnungsunternehmen dürfen nicht durch zusätzliche Steuerzahlungen belastet werden", forderte Burkardt. Die Lage sei vor allem im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg mit einem Leerstand von 13,8 Prozent nach wie vor dramatisch. "In etlichen Kommunen stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen aber auch 15, 20 oder mehr Prozent der Wohnungen leer", unterstrich Burkardt. Sollte ihnen die Möglichkeit zur Beantragung des Grundsteuererlasses genommen werden, müssten die betroffenen Unternehmen in vielen Fällen für Hunderte leer stehender Wohnungen Grundsteuern bezahlen, obwohl für sie keinerlei Einnahmen erzielt würden. "Das würde ihre Investitionskraft schwächen", so Burkardt. Bislang ermöglicht § 33 Grundsteuergesetz einen teilweisen Erlass der Grundsteuer u. a. bei Wohngebäuden, wenn deren Ertrag durch Leerstände um mehr als 20 Prozent gemindert ist. Dies ist vor allem bei strukturell bedingtem Leerstand, wie er insbesondere die neuen Bundesländer betrifft, der Fall. Unter dem Dach des BBU sind 362 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.