Berlin – Die Möglichkeit zum Grundsteuererlass für leer stehende Wohnungen nach § 33 Grundsteuergesetz darf durch das Jahressteuergesetz 2009 nicht verändert werden. "Andernfalls würde die Investitionsfähigkeit der brandenburgischen Wohnungsunternehmen ernsthaft unter Druck gesetzt. Dann wären vor allem im brandenburgischen Bau- und Handwerksgewerbe Aufträge und damit Arbeitsplätze akut bedroht", so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Mehrbelastungen für Mieter drohenGerade in der derzeitigen schwierigen konjunkturellen Lage wäre eine Änderung der Regelungen durch das morgen vom Bundestag behandelte Jahressteuergesetz ein völlig falsches Signal. "Wenn die Grundsteuerbelastung steigt, bedeutet das außerdem auch für die Mieter höhere Kosten", unterstrich Burkardt. Die Grundsteuern machen etwa zehn Prozent einer durchschnittlichen Betriebskostenabrechnung aus.Bisher ermöglichte § 33 Grundsteuergesetz einen teilweise Erlass der Grundsteuer für Wohngebäude mit einer Ertragsminderung von mehr als 20 Prozent. Der vom Land Berlin betriebene Neuregelungsvorschlag sieht vor, dass dies künftig nur bei einer Ertragsminderung um mehr als 50 Prozent möglich sein soll. Burkardt: "Diese Veränderung wäre widersinnig. Leer stehende Wohnungen bringen den Wohnungsunternehmen keinen Umsatz." Der BBU setze sich daher nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein.Leerstandsquoten von über 20 ProzentVor allem im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg seien die Leerstände nach wie vor hoch. "Diese Wohnungsunternehmen jetzt durch zusätzliche Steuerzahlungen zu belasten, wäre fatal", unterstrich Burkardt.Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.