Der neue Berliner Mietspiegel ist seit dem 11. Juli 2007 in Kraft. Als nach wissenschaftlichen Kriterien erstellter, qualifizierter Mietspiegel ist er ein Instrument, das Vermietern wie Mietern Rechtssicherheit bietet und einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens in der Hauptstadt leistet. Gleichzeitig aber machen seine Komplexität und die verbreitete Unkenntnis über seine Inhalte, Funktionsweise und Hintergründe es teilweise schwierig, der Öffentlichkeit gegenüber Rede und Antwort zu stehen. Dies zeigt sich auch in der Medienberichterstattung und der öffentlichen Diskussion, in der Informationsdefizite auffallen.
Das hat der BBU zum Anlass für die Erstellung eines Faltblattes genommen. Es wurde den Mitgliedern des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses sowie Staatssekretären, Medienvertretern und ausgewählten Verbandsvertretern zugeschickt. Knapp und nüchtern fasst es die wichtigsten Fakten zum Mietspiegel zusammen und greift die in seinem Zusammenhang immer wieder gestellten Fragen auf. Der Verband verfolgt damit das Ziel, durch Information und Aufklärungsarbeit die Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um den Berliner Mietspiegel anzugehen. Dadurch will er zu mehr Klarheit in der öffentlichen Diskussion beitragen. Das Faltblatt, Teil der neuen BBU-Reihe "Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen", kann im Pressebereich des BBU-Internets heruntergeladen werden. BBU-Faltblatt "Wohnungspolitische Hintergrundinformationen 1/2007"
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