BBU: ANGEMESSENHEIT VON WASSERTARIFEN JETZT PRÜFBAR

PDF
Verband erklagt Transparenz für Berliner Wasserpreise In einem jahrelangen Verfahren hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) das Recht auf Einsicht in die Tarif- und Genehmigungsakten der Berliner Wasserpreise erstritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verurteilte BWB und Berliner Senat am 2. Oktober zur Offenlegung der entsprechenden Akten. BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt: "Wir haben Zweifel an der korrekten Kalkulation der Berliner Wassertarife. Daher haben wir die Akteneinsicht eingeklagt. Jetzt kann jeder ihre Angemessenheit prüfen." Bislang war eine Überprüfung der Angemessenheit von Wassertarifen und ihren Erhöhungen nicht möglich. "BWB und Senat haben die Einsicht in die Kalkulationen unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigert. Deshalb konnten wir nicht feststellen, ob bei Tarifen oder Erhöhungen etwa gesetzliche Auflagen verletzt wurden. Nach unserem Erfolg vor Gericht können wir das jetzt nachholen", so Burkardt. Welche Auswirkungen diese Überprüfung für die Mieter hätten, sei allerdings noch nicht absehbar. Es handle sich um ein Grundsatzurteil mit bundesweiter Bedeutung. "Wir erwarten vom Urteil eine disziplinierende Wirkung. Der Kunde kann jetzt ein Auge auf das Zahlenwerk der Tarife haben. Der Senat ist seiner materiellen Prüfungspflicht bei Tariferhöhungen in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen. Das sollte sich jetzt ändern", so Burkardt zu den Folgen des Urteils. Es sei für die mangelnde Verbraucherorientierung des Senats bezeichnend, dass die Wohnungswirtschaft die Transparenz der Tarifkalkulationen erst in einem mehr als dreijährigen Verfahren habe durchsetzen müssen: "Eigentlich wäre es Aufgabe der Verbraucherschutzsenatorin, für mehr Preistransparenz zu sorgen", so Burkardt. Die BWB haben ihre Tarife zwischen 2003 und 2007 um 26 Prozent erhöht. Eine weitere Anhebung um knapp zwei Prozent ist für den 1.1.2008 beantragt. Wasser ist in Berlin um ca. 60  Prozent teurer als in München oder Köln. Das OVG verurteilte auch die BSR zu einer Offenlegung ihrer Tarif- und Genehmigungsakten. Auch hier sind Überprüfungen der Angemessenheit jetzt möglich. Unter dem Dach des BBU sind 368 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.