BBU äußert sich zur Rauchwarnmelderpflicht in Berlin

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Zur Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Berlin zum 1. Januar 2017 berichteten B.Z., Berliner Zeitung, rbb online, Märkische Online Zeitung und Schweriner Volkszeitung. Demnach müssen Wohnungen im Neubau künftig sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Der BBU erklärte dazu, dass von den 700.000 Wohnungen seinen Berliner Mitgliedsunternehmen bisher nur etwa fünf Prozent mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Dementsprechend groß werde der Aufwand in den kommenden Jahren sein.

Mit jedem Mieter müssten Absprachen für den Einbau getroffen werden. Es gehe dabei um geschätzte zwei Millionen Geräte im Berliner Verbandsgebiet, so Pressesprecher David Eberhart. Der Einbau kostet nach Schätzung des BBU im Durchschnitt 105 Euro pro Wohnung: je 25 Euro für drei Rauchmelder sowie 30 Euro für den Einbau. Dies gilt als Modernisierungsmaßnahme und wird ebenso wie die regelmäßige Wartung der Rauchmelder auf die Miete umgelegt, so dass pro Haushalt im Jahr ca. 30 Euro höhere Mietkosten entstehen.

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Dr. David Eberhart
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David
Eberhart

Besonderer Vertreter, Bereichsleiter und Pressesprecher

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