BBA-Informationsveranstaltung zur Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter am 22. November 2018

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Wir informieren Sie! Welche Unternehmen betrifft die Verpflichtung? Müssen alle Mitarbeiter einer WEG- bzw. Wohnimmobilienverwaltung jeweils 20 Stunden Weiterbildung nachweisen? Gern beantworten wir Ihnen im Rahmen dieser kostenfreien BBA-Informationsveranstaltung alle Fragen rund um die Weiterbildungspflicht. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit Experten hierzu auszutauschen.

Alle Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:  https://www.bba-campus.de/weiterbildung/detail/informationsveranstaltung-zur-weiterbildungsverpflichtung-fuer-immobilienmakler-und-wohnimmobilienver/

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