Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (Fremdverwaltung) müssen innerhalb von 3 Jahren 20 Zeitstunden Weiterbildung absolvieren. Diese Vorgabe beinhaltet auch Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Makler- bzw. Verwaltertätigkeit mitwirken und gilt für kleine, mittlere und große Unternehmen gleichermaßen. Für Auszubildende (z.B. Immobilienkaufmann/-frau oder Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in) beginnt die Nachweispflicht erst 3 Jahre nach Ausbildungsende. Weiterhin benötigen Wohnimmobilienverwalter ab dem 1. August 2018 eine Gewerbeerlaubnis. Diese muss bis spätestens 1. März 2019 beantragt werden. Um die Gewerbeerlaubnis zu erhalten, ist ein entsprechender Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) nachzuweisen.
BBA-Angebote
Unsere BBA-Angebote zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht werden auf der BBA-Website unter dem Punkt "Weiterbildungsveranstaltungen" zusammengestellt. Hier finden Sie zusätzlich zu den fachlichen Angeboten auch zahlreiche überfachliche Seminare und Kurse, die ebenfalls Bestandteil der Weiterbildungsverpflichtung sind.