In der derzeit verhandelten Vereinbarung solle festgehalten werden, dass die Länder mit den Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau "auch das tun, was sie tun sollen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Marco Wanderwitz (CDU), am 26. Juni 2019 im Bauausschuss. Außerdem sollten die Länder über die Verwendung der Mittel so detailliert wie gewünscht berichten. Dank einer Grundgesetzänderung will sich der Bund künftig wieder stärker im Sozialwohnungsbau engagieren, auf dieser neuen Ausgangslage fußt die Vereinbarung.
Der BBU begrüßt den Vorstoß des Bundes, den zweckgebundenen Einsatz der Mittel künftig stärker dokumentieren und kontrollieren zu wollen. Während das Land Brandenburg die Mittel für Stadtentwicklung und Wohnungsbau traditionell zweckgebunden einsetzt, ist das in Berlin erst seit einigen Jahren wieder der Fall.
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