Bauaufsichtliche Behandlung von Unterkünften für Flüchtlinge, Asylbegehrende und obdachlose Menschen

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat ein neues Rundschreiben zum Thema “Bauaufsichtliche Behandlung von Unterkünften für Flüchtlinge, Asylbegehrende und obdachlose Menschen” herausgegeben. Es soll einheitliches Handeln der Bauaufsichtsbehörden sicherstellen und anderen Behörden, Dienststellen und Verfahrensbeteiligten Orientierung geben. Die Zuständigkeiten bleiben hiervon unberührt. Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben II E Nr. 45/2015 vom 17. Dezember 2015.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 
 

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