Barrierefreiheit in der Brandenburgischen Bauordnung (DIN 18040 Teil I und II)

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Nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ist Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung ist dazu die Einführung der DIN 18040 Teil I und II vorgesehen. In der Zwischenbilanz zum Maßnahmenpaket im August 2013 ist ausgeführt, dass die Brandenburgische Bauordnung in dieser Legislaturperiode unter Berücksichtigung besagter DIN novelliert werden soll.

Der Stand der Umsetzung dieses Vorhabens war Ende März Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Potsdamer Landtag an Infrastrukturministerin Kathrin Schneider.

Aus der Antwort geht hervor, dass die DIN 18040 Teil I und II am 1. Juli 2012 als verbindliche Technische Baubestimmung im Land Brandenburg eingeführt wurde. Nach § 3 Absatz 4 BbgBO sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten.

In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 6. Legislaturperiode wird die Brandenburgische Bauordnung in Orientierung an der Musterbauordnung novelliert. Im Rahmen der Ressortabstimmung werden alle Ministerien der Landesregierung an der Novellierung beteiligt. Die Zuleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag ist für das 4. Quartal 2015 geplant.

Ansprechpersonen

 Mieke Goldhahn
Mieke
Goldhahn
Referentin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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