BAG: Unwirksame Klausel in einem Vertrag über Arbeitgeberdarlehen

PDF
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel in einem Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers für ungültig erklärt, auf deren Inhalt der Arbeitnehmer keinen Einfluss nehmen konnte. Die Klausel berechtigte den Arbeitgeber zur Kündigung des Darlehensvertrages in allen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Rückzahlung des Darlehens beendet wird (Urteil vom 12. Dezember 2013 Az. 8 AZR 829/12).

Im zu entscheidenden Fall war der Arbeitnehmer zuvor als Transportunternehmer selbständig gewerblich tätig gewesen. Aus dieser Tätigkeit resultierten noch Schulden, die zu Lohnpfändungen führten. Vor diesem Hintergrund schlossen die Parteien eine Darlehensvereinbarung, wonach dem Arbeitgeber als Darlehensgeber u. a. ein Recht zur Kündigung zustehen sollte, wenn das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Rückzahlung des Darlehens beendet wird. Durch Eigenkündigung schied der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus und der Arbeitgeber forderte daraufhin die Rückzahlung des gewährten Darlehens.

Das BAG hat entschieden, dass dem Arbeitgeber kein Rückzahlungsanspruch zusteht. Das Gericht hat den Arbeitgeber als Unternehmen und den Arbeitnehmer als Verbraucher behandelt und ist davon ausgegangen, dass der Darlehensvertrag vorformuliert wurde und dem Arbeitnehmer keine Einflussmöglichkeit auf den Vertragstext gewährt wurde. Daher hielt das Gericht die Klausel für unwirksam.

Die unangemessene Benachteiligung begründete das BAG damit, dass das Darlehen auch dann gekündigt werden konnte, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendete, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen.

Downloads

bag-urteil
PDF
80.04 KB

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122