BaFin erteilt Vonovia Freigabe für zeitnahes öffentliches Übernahmeangebot an Aktionäre der Deutsche Wohnen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat der Vonovia SE ("Vonovia") am 5. August 2021 die Freigabe für ein erneutes zeitnahes öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") erteilt. Am 23. Juni 2021 hatte Vonovia bereits ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Deutsche Wohnen veröffentlicht. Dieses hatte jedoch die Mindestannahmeschwelle von 50 % nicht erreicht.

Ein erneutes öffentliches Übernahmeangebot ist in einem solchen Fall vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Annahmefrist des ersten Übernahmeangebots nur mit der Zustimmung der Zielgesellschaft und einer entsprechenden Befreiung von dieser Sperrfrist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zulässig. Die Deutsche Wohnen hatte ihre Zustimmung im Rahmen des neuen Business Combination Agreements erklärt.
Vonovia wird nun unverzüglich bei der BaFin eine neue Angebotsunterlage zur Prüfung einreichen und nach entsprechender Gestattung den Aktionären unterbreiten. Es ist davon auszugehen, dass das erneute öffentliche Angebot an die Aktionäre der Deutschen Wohnen noch im August vorgelegt werden kann

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Silke
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