In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Landtags Brandenburg hat der Minister für Infrastruktur und Raumordung, Reinhold Dellmann, für die Landesregierung Angaben zur Barrierefreiheit und Barrierearmut und damit verbundener Sachverhalte vorgelegt.
Im Februar 2007 wurde vom MIR die "Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden", auch Aufzugsrichtlinie, erlassen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von der Fraktion Die Linke werden die Definitionen von Barrierefreiheit und Barrierearmut sowie deren Unterscheidung erläutert und Fragen zur Umsetzung der Aufzugsrichtlinie beantwortet.Außerdem werden Angaben zu bewilligten und abgelehnten Antragstellungen gemacht. Demnach wurden nach der Aufzugsrichtlinie im Jahr 2007 34 Anträge positiv beschieden, davon hätten drei eine Ausnahmegenehmigung zur barrierearmen Variante erhalten. Neun Anträge seien durch die Bewilligungsstelle abgelehnt worden.Die Kleine Anfrage (Drs. 4/6196) steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Kleine Anfrage (Drs. 4/6196)
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38C6A_Anfrage%20Aufzugrichtlinie
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