Die Bundesregierung geht nach derzeitigem Beratungsstand davon aus, dass eine Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht erforderlich ist. Dies teilte sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) habe bisher keine Stellungnahme zu den offenen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien diskutiert werden, abgegeben. Sie halte es für richtig, zunächst die Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten. In der Beratungsarbeit der ADS erhielten die Betroffenen bei umstrittenen oder höchstrichterlich ungeklärten Auslegungsfragen oder Bedenken hinsichtlich der Europarechtskonformität einzelner Normen Hinweise zum Streitstand und der möglichen Auswirkungen dieser ungeklärten Rechtslage auf ihre konkrete Fallfrage.An die ADS wendeten sich nicht nur Betroffene, sondern z. B. auch Arbeitgeber und betriebliche oder gewerkschaftliche Interessenvertretungen. Beratungs- oder Aufklärungsbedarf bestehe bei diesen Akteuren in der Regel im Hinblick auf den konkreten Umfang der gesetzlich auferlegten Pflichten im Sinne des § 12 AGG oder zu organisationsrechtlichen Fragen zum Beispiel bei der Einrichtung von Beschwerdestellen. Dabei komme es in der Regel auf die konkrete Unternehmensstruktur und -größe an. Sofern Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes in der arbeitsrechtlichen oder betrieblichen Praxis bestünden, seien diese nach Auffassung der ADS nicht grundsätzlicher Natur. Meist handle es sich um eher vorübergehende bzw. anfängliche Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich unbestimmter Rechtsbegriffe zu denen, wie bei allen neueren Gesetzen, zunächst eine konkretisierende Rechtsprechung fehle.In der Antwort wird auch bemerkt, dass das Beratungsangebot der ADS rege angenommen werde. Sie berate Betroffene ohne an die Anfragen formale Anforderungen zu stellen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 seien rund 4000 Anfragen an die Stelle gerichtet worden. Das Beratungsangebot werde auf Bundesebene durch die Beratungsarbeit der Migrationsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten ergänzt.