Betroffene Wohnungsunternehmen können nur noch bis Ende 2003 Anträge zur Entlastung nach § 6a AHG stellen. Bis Ende 2003 wird die Summe der bewilligungsfähigen Anträge die Summe der bisher im Haushalt eingestellten Mittel um 375 Mio. Euro übersteigen. Die Aufstockung der bisher verfügbaren Mittel hat nun im Fachausschuss des Bundestages ihre erste Hürde genommen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages hat am 22. Oktober 2003 die Aufstockung der Mittel für die zusätzliche Altschuldenentlastung um 315 Mio. Euro beschlossen. 60 Mio. Euro der insgesamt benötigten Aufstockungssumme sind im Haushalt 2004 bereits anderweitig eingestellt. Im Umfang von 315 Mio. Euro sollen die im Haushalt 2004 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2005 bis 2010 angehoben werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass es im Rahmen der im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgesehenen Regelungen zu Einsparungen in entsprechender Höhe kommt. Dies betrifft die geplanten Einsparungen bei den Ausgaben für die Eigenheimzulagen. Die Mittelaufstockung wird im Haushaltsausschuss des Bundestages am 5. November 2003 behandelt werden. Dem Beschluss im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen liegt der erklärte Wille der Regierungsfraktionen im Bundestag zugrunde, die Mittel für die Bedienung der noch zu bescheidenden Anträge auf zusätzliche Altschuldenentlastung bereitzustellen. Das Haushaltsbegleitgesetz ist vom Bundestag am 17. Oktober 2003 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet und an den Bundesrat zur Beratung überwiesen worden. Dazu wird auf die anderweitige Berichterstattung in unserem Medien verwiesen.