Die Bundesregierung hat den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtert. Am 1. November 2014 trat das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Flüchtlinge“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Dauer des Beschäftigungsverbotes im Asylverfahrensgesetz (§ 61 Absatz 2 Satz 1) und in der Beschäftigungsverordnung (§ 32 Absatz 1 Satz 1) so geändert, dass künftig nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete möglich ist. Zum 7. November 2014 trat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung“ in Kraft, wonach Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung nunmehr nach 15 Monaten erlaubt werden kann.
Aus diesem Anlass fragt ein Abgeordneter der CDU-Fraktion die Landesregierung, inwieweit die berufliche Qualifikation von Zuwanderern erfasst wird und in welcher Form die Landesregierung erstens Zuwanderer bei der Arbeitsaufnahme und Qualifizierung und zweitens Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unter den Zuwanderern unterstützt.
Aus der Antwort von Sozialministerin Golze geht hervor, dass es keine systematische Erfassung der beruflichen Qualifikation von Asylsuchenden und Geduldteten gibt. Hinsichtlich der Arbeitsaufnahme und Qualifizierung fördert das Land Brandenburg bislang das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Seine Fortsetzung ist vorgesehen. Des Weiteren stehen die Angebote des im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg angesiedelten bundesgeförderten Netzwerkes Integration durch Qualifizierung mit seinen Teilprojekten auch Flüchtlingen offen. Nähere Information finden sich hier. Auch will die Landesregierung eine Vernetzung der regionalen Akteure wie Beratungsstellen, Kammern, Sozialpartnern, Agenturen, Jobcentern und Ausländerbehörden erreichen, um die Arbeitsmarkintegration von Flüchtlingen und Geduldeten zu verbessern.
In der Antwort einer weiteren Anfrage Anfang April werden die Orte der Migrationsberatungsstellen für Erwachsene im Land Brandenburg bekannt gemacht. Beide Anfragen finden Sie im Downloadbereich.
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