Die Daten, die das Statistische Bundesamt Ende August auf Basis des Mikrozensus 2009 vorgelegt hat, überraschen kaum: Die Armutsgefährdung in Deutschland weist große Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern auf. Auch in Nord-Süd-Richtung lässt sich ein deutliches Gefälle feststellen. Als armutsgefährdet gilt nach einer Definition der EU, wer mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss.
Bundesweit waren im Jahr 2009 nach diesen Berechnungen knapp 15 Prozent der Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) knapp 20 Prozent der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13 Prozent der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10 %) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (13 %). In Westdeutschland lag das Armutsrisiko außer in Baden-Württemberg und Bayern lediglich in Hessen (12 %) unter dem westdeutschen Durchschnitt (13 %). In Ostdeutschland hatten Brandenburg (17 %) und Thüringen (18 %) Armutsgefährdungsquoten unter dem ostdeutschen Durchschnitt (20 %).Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen (54 %) in Deutschland war 2009 armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2009 in Bayern und Baden-Württemberg 41 Prozent beziehungsweise 42 Prozent der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in Sachsen-Anhalt 70 Prozent.Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit (40 %) besonders armutsgefährdet. Während in Hessen (31 %) und Baden-Württemberg (33 %) rund ein Drittel der Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies in Sachsen-Anhalt (59 %), Mecklenburg-Vorpommern (56 %), Sachsen (52 %) und Thüringen (51 %) auf mehr als die Hälfte der entsprechenden Haushaltsmitglieder zu.Grundlage der Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Ansprechpersonen