ARBEITSBLATT "SOLARANLAGEN UND DENKMALSCHUTZ" ERSCHIENEN

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Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der BRD hat aktuell das Arbeitsblatt 37 "Solaranlagen und Denkmalschutz" herausgegeben. Es gibt Hinweise zur Bewertung von Solaranlagen aus denkmalfachlicher Sicht. Im Ergebnis wird festgehalten, dass Solaranlagen aus folgenden Gründen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis  bzw. Genehmigung bedürfen: wegen der Veränderung der Substanz oder des Erscheinungsbilds eines Denkmals wegen der Veränderung der engeren Umgebung eines Denkmals, wenn hierdurch die Wechselwirkung zwischen Baudenkmal und dessen prägender Umgebung beeinträchtigt wird bei Maßnahmen im Geltungsbereich städtebaulicher Denkmäler (Denkmalbereich, Ensemble, Gesamtanlage)Im Verfahren sei durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden eine Abwägung zwischen den Belangen des Eigentümers und den Belangen der Denkmalpflege zu treffen. Wenn diese zu dem Ergebnis führt, dass die Belange des Denkmalschutzes überwiegen, ist die Maßnahme nicht erlaubnisfähig. Eine Erlaubnis ist dann zu erteilen, wenn durch die Installation einer Solaranlage nur unerhebliche Beeinträchtigungen eintreten oder Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Download des gesamten Arbeitsblattes

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D1B226_Arbeitsblatt_Solaranlagen_final
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