ANTRAGSSTOPP ZUM 31. 12. 2005 FÜR DAS PROGRAMM ZUR FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in einem aktuellen Rundschreiben darüber informiert, dass nach dem 31. Dezember 2005 zunächst keine Neuanträge für das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien mehr möglich sind. Auf Wunsch des Bundes hat die KfW im September 1999 ein Programm zur Förderung erneuerbarer Energien aufgelegt. Da in Kürze die dafür bereitgestellten Mittel erschöpft sein werden, wird das Programm zunächst für Neuanträge geschlossen. Bis einschließlich 31. Dezember 2005 können noch Anträge im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Programm-Nr. 128) bei der KfW gestellt werden.Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit plant allerdings die Weiterführung des Programms in dieser Legislaturperiode.