Anträge auf Förderung von Ausbildungsplätzen seit 1. August möglich

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Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Ausbildungsbetrieben mit nicht mehr als 249 Mitarbeiter*innen aufgelegt. Anträge hierzu können seit dem 1. August 2020 gestellt werden.

Näheres hierzu finden Sie auf https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesprogramm-zur%20sicherung-von-ausbildungsplaetzen.html