ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ FÜR DIESE LEGISLATURPERIODE ENDGÜLTIG GESCHEITERT

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In den BBU-Medien war fortlaufend über das geplante Antidiskriminierungsgesetz berichtet worden. Nunmehr hat der Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat in seiner Sitzung am 5. September die Entscheidung erneut vertagt. Damit ist das Gesetz in der vorliegenden Form in dieser Legislaturperiode endgültig gescheitert und wird von der neuen Bundesregierung neu erarbeitet werden müssen. Dabei sei es von großer Bedeutung, dass die erreichte Ausnahmeregelung, nach der die gezielte Auswahl von Mietbewerbern zur Sicherung sozial stabiler Nachbarschaften und gemischter Belegungsstrukturen vom Generalverdacht einer Diskriminierung ausgenommen werden kann, erhalten bleibe, kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag den Vorgang. Besser wäre es allerdings, wenn diese "kann"-Vorschrift in eine "ist"-Vorschrift umgewandelt würde. Die Wohnungsunternehmen benötigten eine eindeutige Rechtsvorschrift, nach der sie, ohne Rechtsstreitigkeiten fürchten zu müssen, ihre Kundenauswahl treffen können.Auch ohne eine gesetzliche Regulierung bemühten sich die Unternehmen bereits seit Jahrzehnten intensiv und erfolgreich um die Integration von Zuwanderern. Eine über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit sei deshalb unnötig und abzulehnen. Weiterhin müsse klargestellt werden, dass die Wohnraumvermietung generell kein "Massengeschäft" sei und dass bei Wohnungsgenossenschaften nur die Mitglieder dieser Selbsthilfeeinrichtung und bei industrieverbundenen Wohnungsunternehmen nur die Beschäftigten des Industrieunternehmens Anspruch auf eine Wohnung haben.