ANTI-GRAFFITIGESETZ UND SEINE AUSWIRKUNGEN

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Im Jahr 2005 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin insgesamt 11.140 Sachbeschädigungen mit Graffitibezug, von denen 1.598 Fälle aufgeklärt werden konnten. Die Aufklärungsquote betrug damit lediglich 14 Prozent. Eine Veränderung durch das Inkrafttreten des Anti-Graffitigesetztes lässt sich auf Basis der bislang vorliegenden Daten dabei nicht erkennen. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Andrea Apelt (CDU) hervor, die vom Senator für Inneres, Dr. Ehrhart Körting, beantwortet wurde. 1. Welche Auswirkungen hat die verschärfte Bundesgesetzgebung auf die Berliner Graffitisprayer-Szene? Zu 1.: Die Änderung der §§ 303, 304 StGB wurde zum 08.09.2005 beschlossen. Der damit in Frage kommende Evaluierungszeitraum ist nicht lang genug, um schon jetzt eine Feststellung bezüglich der Auswirkungen der verschärften Gesetzgebung treffen zu können.2. Hat sich das Anzeigeverhalten von Geschädigten gegen Farbschmierereien verändert? Zu 2.: Hierzu kann durch die Berliner Polizei keine Aussage getroffen werden. Die S-Bahn Berlin stellt bisher keine Veränderungen im Anzeigeverhalten fest. Auch durch die Senatsverwaltung für Justiz werden bislang ebenfalls keine Änderung des Anzeigeverhaltens und keine Vergrößerung des Kreises der Anzeigenden festgestellt.3. Wie viele Anzeigen gab es vor der Gesetzgebung und wie viele gab es nach der Gesetzgebung? Zu 3.: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) beinhaltet Fallzahlen für jeweils ein Jahr und lässt somit Jahresvergleiche zu. Sie berücksichtigt bei der Fallzahlenerfassung jedoch keine Änderungen in der Gesetzgebung. Eine gesonderte Tatenzählung von angezeigten Sachverhalten für den Zeitraum vor und nach der Gesetzesänderung wurde nicht durchgeführt.Auch ein Vergleich der Fallzahlen 2004/2005 ist nicht möglich, da die Sachbeschädigungsdelikte mit Graffitibezug erst seit 2005 mit eigenen Schlüsselzahlen gesondert erfasst werden. In den Jahren zuvor wurden diese Delikte gemeinsam mit allen anderen Sachbeschädigungsdelikten erfasst.Insofern können lediglich folgende Fallzahlen zur Information übermittelt werden: (die Zahlen 674011, 674021, 674111, 674311 und 674321 sind die Schlüsselzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik für die betreffenden Delikte) PKS Deliktsbezeichnung Jahr Anzahl Entwicklung AQ 674011 Sachbeschädigung durch Graffiti ohne Schl. 674111 u. 674311 2004 n.b. n.b. n.b. 2005 6.583 13,1%(= 861 Fälle)   PKS Deliktsbezeichnung Jahr Anzahl Entwicklung AQ 674021 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti ohne Schl. 674321 2004 n.b. n.b. n.b. 2005 430 25,3%(= 109 Fälle)   PKS Deliktsbezeichnung Jahr Anzahl Entwicklung AQ 674111 Sachbeschädigung durch Graffiti an Kfz 2004 n.b. n.b. n.b. 2005 832 5,4%(= 45 Fälle)   PKS Deliktsbezeichnung Jahr Anzahl Entwicklung AQ 674311 Sonstige Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder  Plätzen 2004 n.b. n.b. n.b. 2005 3.145 16,7%(=524 Fälle)   PKS Deliktsbezeichnung Jahr Anzahl Entwicklung AQ 674321 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2004 n.b. n.b. n.b. 2005 150 39,3%(=59 Fälle)  Damit liegen für das Jahr 2005 insgesamt 11.140 Sachbeschädigungsfälle mit Graffitibezug vor, von denen 1598 Fälle aufgeklärt werden konnten.Im AStA (Automation der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft) wird nur die Einleitung von Verfahren und deren Eingang bei der Amts- und der Staatsanwaltschaft Berlin erfasst. Eine taggenaue Erfassung des Eingangs der Strafanzeigen im AStA wäre nur mit einem un-verhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich Die Gegenüberstellung der statistischen Erfassungen der Ermittlungsverfahren für das dritte und vierte Quartal 2005 zeigt jedoch, dass es seit der Gesetzesänderung zu einem leichten Rückgang der Verfahren gegen Unbekannt gekommen ist.Im 4. Quartal gingen bei beiden Behörden 2749 Verfahren gegen Unbekannte (3. Quartal 2005: 2866) und 1054 Verfahren gegen bekannte Täter (3. Quartal 2005: 933) ein.Die S-Bahn stellt keine Veränderungen der Anzahl der Sachbeschädigungen fest. Es fällt jedoch auf, dass die Schwere der Sachbeschädigungen durch Hinzufügen von Flusssäure in die Farben zugenommen hat.4. Welcher Schaden ist seit Inkrafttreten des Gesetzes durch die Sprayerszene entstanden (bitte Vergleich vorher und nachher)? Zu 4.: Die BVG beziffert die Schäden im Betriebsbereich Omnibus von September 2004 bis Dezember 2004 auf rd. 240.000 € und von September 2005 bis Dezember 2005 auf rd. 386.000 €. Im Bereich Straßenbahn betragen die Schäden von September 2004 bis Dezember 2004 rd. 422.000 € und von September 2005 bis Dezember 2005 rd. 538.000 €, im Bereich U-Bahn von September 2004 bis Dezember 2004 rd. 2.1 Mio. € und von September 2005 bis Dezember 2005 976.000 €.Die S-Bahn kann zu den Schadenssummen keine aktuellen Zahlen liefern.5. Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Zu 5.: Die berlinweite Aufklärungsquote für alle Sachbeschädigungen mit Graffitibezug im Jahr 2005 beträgt 14,3 %.Unter Berücksichtigung des Vorgangsauswahlrechtes liegt die Aufklärungsquote der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB) bei der Direktion 4 VB III nach interner Zählung bei 60 %.Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2005 sind bei der Amtsanwaltschaft Berlin, die für die Verfolgung von Vergehen der Sachbeschädigung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB zuständig ist, sofern die Schadenshöhe 2000 Euro nicht übersteigt und s ich das Verfahren nicht gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet, insgesamt 2764 Verfahren gegen Unbekannt geführt worden. Davon sind 2737 Verfahren eingetragen und mangels Anhaltspunkten für Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Weitere 27 Verfahren gegen Unbekannt sind noch offen.Im vorgenannten Berichtszeitraum sind 63 Verfahren anhängig geworden, in denen Tatverdächtige ermittelt werden konnten.Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2005 sind 2624 Verfahren gegen Unbekannt geführt worden. Davon sind 2603 Verfahren eingetragen und mangels Anhaltspunkten für Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Weitere 21 Verfahren gegen Unbekannt sind noch offen.Im vorgenannten Berichtszeitraum sind 110 Verfahren anhängig geworden, in denen Tatverdächtige ermittelt werden konnten.6. Wie viele Verfahren führten zur Verurteilung der Täter, wie viele wurden eingestellt? Zu 6.: Weder die Amts-, noch die Staatsanwaltschaft führen eine umfassende Statistik über den Ausgang der von ihnen vor ein Gericht gebrachten Strafverfahren. Soweit seit Inkrafttreten des 39. Strafrechtsänderungsgesetzes - wie regelmäßig - Anklagen zum Strafrichter bzw. zum Jugendrichter erhoben worden sind, dürfte die überwiegende Zahl dieser Strafverfahren ohnehin noch nicht abgeschlossen sein.Erkenntnisse aus der Praxis zeigen jedoch, dass gerade in jüngster Zeit im Erwachsenenbereich neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen verhängt wurden.Im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden wurden neben Jugendstrafen mit und ohne Strafaussetzung zur Bewährung wiederholt auch Arreste, umfangreiche Arbeitsleistungen und Geldbußen verhängt.Auch bezüglich der Erledigungen durch Einstellungen lassen sich keine eindeutigen Daten benennen, da diese auch Verfahren beinhalten, die vor dem 1. Oktober 2005 anhängig geworden sind. Grundsätzlich kann jedoch bei Verfahren, die nicht gegen Unbekannt geführt werden, festgestellt werden, dass es aufgrund der Deliktsstruktur zu einer vergleichsweise hohen Zahl (20 - 25%) an Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO kommt, weil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen letztlich kein hinreichender Tatverdacht zu ermitteln ist. Die Quote deckt sich weitgehend mit derjenigen der vor ein Gericht gebrachten Verfahren. Vergleichsweise hoch sind die Verfahrenseinstellungen nach § 154 StPO und § 45 Abs. 2 JGG, also die Einstellungen nach Opportunitätsgründen im Hinblick auf andere gegen den Täter geführter Strafverfahren, woraus geschlossen werden kann, dass Graffitikriminalität häufiger von einem Täterkreis stammt, der auch durch andere Straftaten auffällt.7. Inwiefern unterstützt der Senat den Verein "No-fitti" bei seinen Bemühungen um Aufklärung und Maßnahmen gegen die Sprayerszene auch jenseits des Anti-Graffitikongresses? Zu 7.: Zwischen der Fachdienststelle der Berliner Polizei Dir 4 VB III GE GiB sowie dem Verein "Nofitti" findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt. Die BVG führt mit dem Verein eine allgemeine Korrespondenz. In begrenzten Einzelfällen erfolgt eine Teilnahme der BVG an Veranstaltungen von "Nofitti", z.B. in Form von Vorträgen.8. Hält der Senat eine weitere Verschärfung des Gesetzes für sinnvoll? Zu 8.: Es bleibt aus polizeilicher Sicht abzuwarten, wie die Veränderung der §§ 303 und 304 StGB in der Rechtsprechung ihren Niederschlag findet. Der bisherige Betrachtungszeitraum für die neu angezeigten Sachverhalte ist hierfür noch zu kurz.9. Wie will das Land Berlin gegen einen befürchteten Sprayer-Tourismus anlässlich der Fußballweltmeisterschaft vorgehen? Zu 9.: Die polizeilichen Maßnahmen hängen von der Entwicklung der Erkenntnislage ab. Vorgesehen sind bisher die Verstärkung der Sachbearbeitung mit eigener Rufbereitschaft und ein zusätzlicher Einlieferungsdienst bei Dir 4 VB III GE GiB. Weiterhin sind die personelle Verstärkung der zivilen Komponente sowie eine fortlaufende intensivierte Auswertung (z.B. der elektronischen Medien wie Internet, Szeneveröffentlichungen, Mobilisierungen der Sprayerszene) für die Dauer der WM geplant. In der BVG gilt während der Fußballweltmeisterschaft eine Urlaubssperre für alle Sicherheitsmitarbeiter. Weiterhin arbeiten die Sachbearbeiter der betroffenen Unternehmensbereiche während der WM im Schichtbetrieb, um gegebenenfalls Strafantragstellungen und Zuarbeit für das gerichtliche Schnellverfahren insbesondere bei ausländischen Tätern gewährleisten zu können. An signifikanten Orten ist der Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern geplant. Weiterhin bleibt die BVG bei den verschärften Reinigungseinsätzen.