ANTI-GRAFFITI-KONGRESS BERLIN: JUSTIZSENATORIN SCHUBERT FÜR KONKRETISIERUNG DES STRAFRECHTS

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Am 7. April eröffnete die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert den ersten Internationalen Anti-Graffiti-Kongress im Berliner Rathaus. In einem Fachvortrag nahm sie zu rechtlichen Möglichkeiten der Graffitibekämpfung und konkreten Präventionsmaßnahmen in Berlin Stellung. Es sei ihr ein besonderes Anliegen, illegale Graffiti durch wirksame Gesetze zu bekämpfen und ihrer Entstehung durch aktive Maßnahmen vorzubeugen. Hierzu müssten die strafrechtlichen Bestimmungen verbessert und den Sprayern deutlich gemacht werden, dass unerlaubtes Sprayen strafbar sei. Weil das Strafrecht bisher voraussetze, dass Graffiti die Substanz einer Sache verletzen oder deren Beseitigung zu einer Substanzverletzung führen würde, müsse oft durch zeitaufwändige und teure Sachverständigengutachten geklärt werden, ob die Farbe oder die Reinigung die bemalte Oberfläche zerstöre. Dabei stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zum Schaden oder der zu erwartenden Strafe. Das Strafrecht solle daher nicht nur auf das Beschädigen oder Zerstören einer Sache abstellen, sondern auch die Fälle erfassen, in denen das äußere Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers verändert wird. Damit werde der Ermittlungsaufwand wesentlich reduziert, Sachverständigengutachten wären nicht mehr erforderlich, und die Strafverfahren würden deutlich beschleunigt. Eines sei jedoch klar, so die Senatorin: Das Problem illegaler Graffiti ließe sich nicht allein durch die Schaffung von Strafgesetzen bekämpfen. Notwendig sei auch die effektive Umsetzung der Gesetze und Investitionen in eine wirksame Prävention. Das Land Berlin sei hier in den letzten Jahren sehr aktiv gewesen:Seit 1994 gäbe es eine besondere Ermittlungsgruppe von Polizei und Bundesgrenzschutz. Zum anderen bündele die Staatsanwaltschaft die Graffiti-Verfahren und lasse sie durch besonders qualifizierte Ermittler bearbeiten. Im Rahmen eines Aktionsplans habe die Landeskommission Berlin gegen Gewalt zwei sehr erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen: das Projekt Schadenswiedergutmachung und den Opferfond Graffiti. Im Rahmen des Schadenswiedergutmachungsprojekts könnten jungen Menschen, die Graffitistraftaten im Öffentlichen Personennahverkehr begangen haben und zur Schadenswiedergutmachung bereit sind, bei den BVB und der S-Bahn Berlin GmbH Arbeitsleistungen erbringen, die diese auf ihre Schadensersatzforderungen gegen die Jugendlichen anrechnen. Der Opferfond Graffiti stelle einerseits jungen Menschen zinslose Darlehen zur Verfügung, wenn die Schadensersatzforderungen eine gewisse Höhe überschreiten. Andererseits versuche der Fond, bei den Geschädigten den Verzicht auf Teile ihrer Forderungen zu erreichen. Beide Projekte zielten auf die Erziehung junger Menschen ab und seien so erfolgreich, dass inzwischen ähnliche Projekte in anderen Städten angelaufen sind. Sie machten deutlich, dass man die Probleme nicht allein durch das Strafrecht lösen kann, sondern zur Prävention sozialpädagogische Maßnahmen unerlässlich seien, so die Senatorin.