Ankunftsnachweis für Asylsuchende

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Der Ankunftsnachweis (AKN) bescheinigt die Registrierung der Asylsuchenden in Deutschland. Er berechtigt die Inhaber gleichzeitig dazu, Leistungen (Unterbringung, Versorgung, Gesundheit) zu beziehen.

Der Ankunftsnachweis enthält neben einer Identifikationsnummer die wichtigsten Daten zur Person und Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung. Die Identitätserfassung der Asylsuchenden erfolgt am ersten Kontaktpunkt, durch Polizei an der Grenze oder durch Mitarbeitende der Landesbehörden in Aufnahmeeinrichtungen und Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Ankunfts-/Registrierzentren.

Die Daten werden über ein Kerndatensystem den am Asylverfahren beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt und sofort mit den Daten der zuständigen Sicherheitsbehörden abgeglichen.

Mit der Einführung des Ankunftsnachweises für Asylsuchende erhält die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) eine neue bundeseinheitliche Ausgestaltung, die zudem Sicherheitsmerkmale enthält. Der Ankunftsnachweis ist weder Ausweis noch Ausweisersatz.

Eine Ansicht des Ankunftsnachweises finden Sie auf der Webseite des BAMF.

Ansprechpersonen

 Mieke Goldhahn
Mieke
Goldhahn
Referentin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 127